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BAG: Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen kann als AGB unwirksam sein

Erstellt von RA-Felsmann am 30. Juli 2008

Das Bundesarbeitsgericht - 10 AZR 606/07 - hat zum Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen entschieden. Im streitigen Arbeitsvertrag war eine Gratifikation ausdrücklich zugesagt worden. In einer weiteren Klausel war geregelt, dass die Gratifikation eine widerrufliche Leistung darstelle. Das BAG sah hierin einen Widerspruch in den AGBs der zu Lasten des Verwenders gehe.

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Tags: AGB, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Formulararbeitsvertrag, Freiwilligkeit, Gratifikation, Sonderzahlung

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