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LG Mainz: Pflichtverteidiger auch bei drohendem Führerscheinentzug

Erstellt von RA-Felsmann am 1. Februar 2010

Das Landgericht Mainz – 1 Qs 49/09; 3226 Js 29108/08 – 7 OWi1 Qs 49/09; 3226 Js 29108/08 – 7 OWi – hat entschieden, dass bei einer Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Frage der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei der Beurteilung der Schwere der Tat die für den Betroffenen mittelbar drohende Folge des Führerscheinentzugs durch die Fahrerlaubnisbehörde in die Beurteilung einzubeziehen ist.

Die Entscheidung ist insbesondere für Berufskraftfahrer interessant.

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