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OLG Hamm: Kein Fahrverbot bei überlanger Verfahrensdauer

Erstellt von RA-Felsmann am 17. Dezember 2008

Das Oberlandesgericht Hamm – 4 Ss 21/08 – hat entschieden, dass nach einem Zeitraum von 2,5 Jahren nach der Tat die Verhängung eines Fahrverbotes in der Regel nicht mehr in Betracht kommt.

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