Neuerungen im Arbeitgerichtsgesetz seit 01.04.2008 – Gerichtsstand des Arbeitsortes
Erstellt von RA-Felsmann am 4. April 2008
Mit dem Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes wurden eingie Änderungen im arbeitsrechtlichen Verfahren eingeführt. So wurde unter anderem der neue Gerichtsstand des Arbeitsortes geschaffen sowie das Verfahren der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen geändert.
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