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Mit Kopftuch zum BAG

Erstellt von RA-Felsmann am 21. Oktober 2008

Diese Chance hat jetzt eine Lehrerin aus NRW. Das Landesarbeitsgericht Hamm - 11 Sa 280/08 und 11 Sa 815/08 - hatte sich mit der Frage zu beschäftigen ob Abmahnung und Kündigung wegen eines Verstoßes gegen das Kopftuchverbot wirksam sind. Das Gericht geht von der Wirksamkeit aus, hat aber die Revision an das Bundesarbeitsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen zugelassen.

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Tags: - Kündigung, Abmahnung, Arbeitsrecht, Gleichberechtigung, Kopftuchverbot

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