VG Schleswig:Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bad Bramstedt bleibt im Amt
Erstellt von RA-Felsmann am 20. Dezember 2008
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Urteil vom heutigen Tage den Widerruf der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bad Bramstedt für rechtswidrig erklärt.
Die Stadt Bad Bramstedt hatte die Bestellung ihrer Gleichstellungsbeauftragten widerrufen, nachdem der Landesgesetzgeber die Einwohnergrenze, ab der in Gemeinden hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellt werden müssen, von 10.000 auf 15.000 Einwohner erhöht hatte.
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