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VG Schleswig:Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bad Bramstedt bleibt im Amt

Erstellt von RA-Felsmann am 20. Dezember 2008

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Urteil vom heutigen Tage den Widerruf der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bad Bramstedt für rechtswidrig erklärt.

Die Stadt Bad Bramstedt hatte die Bestellung ihrer Gleichstellungsbeauftragten widerrufen, nachdem der Landesgesetzgeber die Einwohnergrenze, ab der in Gemeinden hauptamtliche bestellt werden müssen, von 10.000 auf 15.000 Einwohner erhöht hatte.

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BAG: Kündigung einer Gleichstellungsbeauftragten

Erstellt von RA-Felsmann am 20. September 2008

Das Bundesarbeitsgericht – 2 AZR 560/07 – hat entschieden, dass wenn eine Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch macht das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft einer ehrenamtlichen Kraft zu übertragen, so besteht für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisher hauptberuflich im Arbeitsverhältnis beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten ein dringendes .

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