Erstellt von RA-Felsmann am 3. Mai 2010
Das Sozialgericht Detmold – S 12 AS 126/07 – hat erstmals Härtefallgrundsätze des Bundesverfasssungsgerichts umgesetzt. Es verurteilte die ARGE ab Februar 2010 zur Übernahme der Kosten von Schülermonatsfahrten. Die beiden Kläger – Mitglieder einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft – besuchten die gymnasiale Oberstufe einer ca. 4,8 km entfernten Gesamtschule.
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Existenzminimum,
Härtefall,
Hartz IV,
Schülermonatsfahrkarte,
Sozialrecht
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Erstellt von RA-Felsmann am 21. April 2010
Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage einer anderen Fraktion des Bundestages diese Frage beantwortet.
Insbesondere greift die Härtefallregelung in Fällen in denen der Wechsel der Krankenkasse nicht zumutbar ist.
Das sind zum Beispiel Fälle in denen gerade eine Maßnahme (wie zum Beispiel eine Kur oder Reha) genehmigt wurde, oder auch wenn durch den Wechsel ein Hilfsmittel zurück gegeben werden müßte.
Eine detaillierte Aufstellung findet man in der Antwort auf die Anfrage die man auf der Seite des Bundestages herunterladen kann (BT-Drs. 17/1310 – PDF, 59 KB).
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