BUNDESGERICHTSHOF Urteil vom 12. Juli 2005 – VI ZR 83/04 – Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter
Erstellt von RA-Felsmann am 30. Januar 2008
Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für Verletzungen der Teilnehmerin an einer
Binnenkreuzfahrt
Abgelegt unter Sportbootrecht | Keine Kommentare »



