Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

Fortzahlungsantrag erforderlich bei Hartz IV

Erstellt von RA-Felsmann am 18. Januar 2011

Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 in den Verfahren B 4 AS 99/10 R und 29/10 R entschieden, dass für die Weiterbewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunter­halts nach der Beendigung des Bewilligungsabschnitts ein erforderlich ist.

In den vom Bundessozialgericht entschiedenen Fällen hatte das allerdings den Betroffenen rechtzeitig einen Fortzahlungsantrag zugeschickt. Wenn das also nicht geschehen ist bleibt die Möglichkeit offen, dass die Gerichte das anders sehen.

Sie sollten sich also wenn Sie einen Fortzahlungsantrag stellen immer quittieren lassen, dass dieser auch eingegangen ist. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung darf diese Bestätigung vom Jobcenter auch nicht (mehr) verweigert werden.

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Umzug in teurere Wohnung kann auch ohne behördliche Genehmigung zulässig sein

Erstellt von RA-Felsmann am 26. Oktober 2010

Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass im Bereich von Hartz IV ein notwendiger in eine teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig seien kann und hat die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Bochum (ARGE) zur Gewährung höherer Kosten der Unterkunft nach einem notwendigen ohne vorherige Zustimmung der Behörde verurteilt.

Dabei hat das Gericht klargestellt, dass entgegenstehende Richtlinien der Stadt Bochum nicht rechtsverbindlich sind.

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Nicht jede angebotene Arbeitsangelegenheit ist zumutbar

Erstellt von RA-Felsmann am 4. März 2010

Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 14128/09 – hat entschieden, dass allein der Umstand längerer Arbeitslosigkeit nicht zur Vermittlung in eine berechtigt. Voraussetzung ist, dass  durch die () der Einstieg in eine reguläre Arbeit verbessert werden kann. Keinesfalls dürften Arbeitsgelegenheiten zur Ermittlung von Schwarzarbeit oder zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft eingesetzt werden. Die Vermittlung in eine zur Abschreckung und Disziplinierung stelle einen Missbrauch dieses für Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen vorgesehenen Förderinstruments dar. Daher war im hier entschiedenen Fall eine wegen Nichtaufnahme der Arbeit rechtswidrig.

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Keine Sanktion wegen nicht erfolgter Bewerbungen wenn die Bewerbungen sinnlos wären

Erstellt von RA-Felsmann am 25. Januar 2010

Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 19402/08 ER – hat beschlossen, dass ein Empfänger von II nicht verpflichtet ist sinnlose Bewerbungsbemühungen nachzuweisen. Das Sozialgericht hat zudem darauf hingewiesen, dass es Widersprüchlich und daher rechtswidrig ist, wenn die ARGE auf der einen Seite dem Arbeitslosen durch das Angebot einer bescheinigt wird, dass eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt “in absehbarer Zeit nicht möglich ist” (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB II) auf der anderen Seite aber fünf bis zehn Bewerbungen verlangt.

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Ein Drittel der überprüften Hartz 4 Bescheide falsch

Erstellt von RA-Felsmann am 12. Januar 2010

Zu diesem Ergebnis kam ein Bericht von Report Mainz. Genauer gesagt Ein drittel der Widersprüche werden gewonnen. Aus meiner anwaltlichen Prxis würde ich schätzen, dass es eher noch mehr sind.

Der Beitrag kann als Podcast beim SWR heruntergeladen werden. Bericht ca. 23 MB

Der Spiegel ist in seiner Online-Ausgabe einem Bericht vom gestrigen Tage zum einem ähnlichen Ergebnis gekommen.

Auch die “Bild” beschäftigt sich inzwischen mit Tipps für Empfänger. Dort gibt es eine Checkliste.

Ich rate ja immer noch zu anwaltlicher Beratung …

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Ein Hartz 4 Empfänger darf ein erhaltenes Erbe zur Tilgung von Schulden und zum Lebensunterhalt verbrauchen

Erstellt von RA-Felsmann am 1. Januar 2010

Das Sozialgericht Schleswig – S 25 AS 665/08 ER – hat in einem von mir vertretenen Fall entschieden, dass ein Empfänger der einen erhält und dadurch aus dem Leistungsbezug herausfällt nicht an verpflichtet ist mit einem Betrag der dem Regelsatz entspricht auszukommen. Wenn der Hartz4 Empfänger durch Verbrauch der wieder hilfebedürftig geworden ist sind ihm wieder Leistungen nach dem SGB II zu gewähren. Eine Tilgung eines Darlehns gilt in diesem Zusammenhang nicht als unzulässige Entreicherung. Zum vollständigen Artikel »

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