Erstellt von RA-Felsmann am 18. Januar 2011
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 in den Verfahren B 4 AS 99/10 R und 29/10 R entschieden, dass für die Weiterbewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach der Beendigung des Bewilligungsabschnitts ein Fortzahlungsantrag erforderlich ist.
In den vom Bundessozialgericht entschiedenen Fällen hatte das Jobcenter allerdings den Betroffenen rechtzeitig einen Fortzahlungsantrag zugeschickt. Wenn das also nicht geschehen ist bleibt die Möglichkeit offen, dass die Gerichte das anders sehen.
Sie sollten sich also wenn Sie einen Fortzahlungsantrag stellen immer quittieren lassen, dass dieser auch eingegangen ist. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung darf diese Bestätigung vom Jobcenter auch nicht (mehr) verweigert werden.
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Erstellt von RA-Felsmann am 26. Oktober 2010
Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass im Bereich von Hartz IV ein notwendiger Umzug in eine teurere Wohnung auch ohne behördliche Genehmigung zulässig seien kann und hat die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Bochum (ARGE) zur Gewährung höherer Kosten der Unterkunft nach einem notwendigen Umzug ohne vorherige Zustimmung der Behörde verurteilt.
Dabei hat das Gericht klargestellt, dass entgegenstehende Richtlinien der Stadt Bochum nicht rechtsverbindlich sind.
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Erstellt von RA-Felsmann am 4. März 2010
Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 14128/09 – hat entschieden, dass allein der Umstand längerer Arbeitslosigkeit nicht zur Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit berechtigt. Voraussetzung ist, dass durch die Arbeitsgelegenheit (AGH) der Einstieg in eine reguläre Arbeit verbessert werden kann. Keinesfalls dürften Arbeitsgelegenheiten zur Ermittlung von Schwarzarbeit oder zur Prüfung der Arbeitsbereitschaft eingesetzt werden. Die Vermittlung in eine Arbeitsgelegenheit zur Abschreckung und Disziplinierung stelle einen Missbrauch dieses für Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen vorgesehenen Förderinstruments dar. Daher war im hier entschiedenen Fall eine Sanktion wegen Nichtaufnahme der Arbeit rechtswidrig.
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Erstellt von RA-Felsmann am 25. Januar 2010
Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 19402/08 ER – hat beschlossen, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht verpflichtet ist sinnlose Bewerbungsbemühungen nachzuweisen. Das Sozialgericht hat zudem darauf hingewiesen, dass es Widersprüchlich und daher rechtswidrig ist, wenn die ARGE auf der einen Seite dem Arbeitslosen durch das Angebot einer Arbeitsgelegenheit bescheinigt wird, dass eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt “in absehbarer Zeit nicht möglich ist” (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB II) auf der anderen Seite aber fünf bis zehn Bewerbungen verlangt.
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Erstellt von RA-Felsmann am 12. Januar 2010
Zu diesem Ergebnis kam ein Bericht von Report Mainz. Genauer gesagt Ein drittel der Widersprüche werden gewonnen. Aus meiner anwaltlichen Prxis würde ich schätzen, dass es eher noch mehr sind.
Der Beitrag kann als Podcast beim SWR heruntergeladen werden. Bericht ca. 23 MB
Der Spiegel ist in seiner Online-Ausgabe einem Bericht vom gestrigen Tage zum einem ähnlichen Ergebnis gekommen.
Auch die “Bild” beschäftigt sich inzwischen mit Tipps für Hartz 4 Empfänger. Dort gibt es eine Checkliste.
Ich rate ja immer noch zu anwaltlicher Beratung …
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Erstellt von RA-Felsmann am 1. Januar 2010
Das Sozialgericht Schleswig – S 25 AS 665/08 ER – hat in einem von mir vertretenen Fall entschieden, dass ein Hartz 4 Empfänger der einen Erbschaft erhält und dadurch aus dem Leistungsbezug herausfällt nicht an verpflichtet ist mit einem Betrag der dem Regelsatz entspricht auszukommen. Wenn der Hartz4 Empfänger durch Verbrauch der Erbschaft wieder hilfebedürftig geworden ist sind ihm wieder Leistungen nach dem SGB II zu gewähren. Eine Tilgung eines Darlehns gilt in diesem Zusammenhang nicht als unzulässige Entreicherung. Zum vollständigen Artikel »
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