Das Sozialgericht Kiel hat entschieden, dass wenn Eltern im SGB II Leistungsbezug mit einem Kind zusammen leben die Mietobergrenze sich nach den angemessenen Kosten für einen Zwei-Personenhaushalt richten und nicht nach den angemessenen Kosten für einen Drei-Personenhaushalt.
Das Sozialgericht Berlin hat in einem Eilverfahren noch einmal klar gestellt, dass wenn ein Leistungsempfänger nach dem SGB II Stromschulden gemacht hat - und diese nicht mutwillig verursacht hat - das Jobcenter verpflichtet ist ein Darlehn zur Beendigung einer Energiesperre gewähren muss.
Das Bundessozialgericht hat heute in mehreren Fällen über Leistungen von EU-Bürgern nach dem SGB II sowie nach dem SGB XII entschieden. Es kommt zu dem Ergebnis, dass auch nach der Entscheidung des EuGH ein Leitungsanspruch nicht völlig entfallen muss.
EU-Ausländer erhalten jedenfalls dann Leistungen nach dem SGB II wenn Sie eine nicht völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit ausüben. Das heißt es reicht ggf. schon ein Minijob aus.
Das Sozialgericht Kiel hat entscheiden, dass Menschen die aus einem europäischen Land kommen und sich in Deutschland aufhalten Leistungen nach dem SGB II bekommen können wenn sie eine geringfügige aber unbefristete Beschäftigung ausüben.
Ein effektiver Rechtsschutz im Eilverfahren ist nur dann gegeben wenn entweder eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts erfolgt ist, oder wenn im Rahmen der Folgenabwägung eine Prüfung auch der grundrechtlichen Rechte des Betroffenen erfolgt.