Erstellt von RA-Felsmann am 25. Dezember 2009
Das Sozialgericht Kiel – S 31 AS 91/09 ER – hat in einem von mir vertretenen Fall im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beschlossen, dass sich ein Sachbearbeiter vor der Erstellung einer Rechtsfolgenbelehrung mit der Akte des einzelnen Zu-Belehrenden auseinander setzen muss um die für den einzelnen richtige Rechtsfolgenbelehrung zu erstellen. Das Überreichen eines Formblatts oder die formelhafte Wiederholung des Gesetzestextes reichen nicht aus.
Das heißt wenn die Rechtsfolgenbelehrung – wie typischer Weise in einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) – nicht individuell gestaltet ist, ist die drauf gestützte Sanktion rechtswidrig. Damit dürften die meisten Sanktionen die vom Jobcenter Kiel verhängt worden sind rechtswidrig sein.
Die Folge ist das die ARGE – wenn die Sanktion schon durchgeführt wird – das einbehaltene Geld wieder zurückzahlen muss.
Wehren Sie sich und lassen Sie sich beraten!
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Erstellt von RA-Felsmann am 15. Dezember 2009
Ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II anhand der Bewilligungsbescheide nicht ohne weiteres erkennbar, dass die Grundsicherungsbehörde Einkommen unzureichend angerechnet hat, darf die Behörde Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen. Das hat entschied das Sozialgericht Dortmund – S 28 AS 228/08 -entschieden.
Die Eltern hätten die erforderliche Sorgfalt nicht in besonders schwerem Maße verletzt, so dass ihre Unkenntnis von der Überzahlung nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhe. Sie hätten davon ausgehen dürfen, dass die Behörde ihre Angaben zum Kindergeld vollständig berücksichtige. Wegen der komplizierten Gestaltung der Bewilligungsbescheide und der schwankenden Leistungshöhe auf Grund der Anrechnung wechselnder Erwerbseinkommen sei die fehlerhafte Berechnung der Leistungen für einen juristischen Laien nicht augenfällig gewesen. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 9. Dezember 2009
Das Sozialgericht Detmold – S 8 AS 61/08 – hat entschieden, dass wenn Kindergeld zu unrecht gezahlt wurde und später zurück gefordert wird das als Einkommen im Rahmen des SGB II Bezuges berücksichtigt wurde regelmäßig eine Neuberechnung des Arbeitslosengeldes stattfinden muss und der Hilfeempfänger die entsprechenden Beträge nach gezahlt bekommt.
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Erstellt von RA-Felsmann am 12. Oktober 2009
Das Sozialgericht Dresden – S 34 AS 634/08 – hat entschieden, dass eine ARGE Betriebskostennachzahlung nicht mit dem Argument pauschal verweigern darf, dass Warmwasserkosten nicht übernommen werden. Vielmehr dürfen nur die reinen Energiekosten für die Warmwassererwärmung von dem Erstattungsbetrag abgezogen werden. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 8. Oktober 2009
Das Sozialgericht Dresden – S 34 AS 3910/09 ER – hat am 22. September 2009 beschlossen, dass eine Verweigerung der Kostenübernahme für Umschulung durch die „Hartz IV“-ARGE rechtsmissbräuchlich seien kann. Es hat einer Arbeitslosen die ersten zwei von drei Jahren einer Umschulung zur Erzieherin zu zahlen. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 31. August 2009
Das Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen – L 6 AS 335/09 B ER - hat einer alleinerziehenden Mutter und ihrem minderjährigen Sohn in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die vollen Kosten für Unterkunft und Heizung zugesprochen. Ihrem zweiten, 1987 geborenen Sohn war zuvor das Arbeitslosengeld II aufgrund wiederholter Pflichtverletzungen für drei Monate komplett gestrichen worden. Diese Sanktion wirkte sich faktisch auch auf die restliche Familie aus: deren Unterkunftskosten waren nun nur noch zu zwei Dritteln gedeckt, da die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) die Kosten innerhalb der Familie nach Köpfen aufteilte. Zum vollständigen Artikel »
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