Erstellt von admin am 25. Januar 2011
Was viele nicht wissen ist, dass auch Schüler, Auszubildende und Studenten unter gewissen Voraussetzungen Ansprüche auf SGB II Leistungen haben. Auch hier wehrt die Behörde gestellte Anträge regelmäßig ab, so dass zahlreiche Auszubildende und Studenten auf die ihnen zustehenden Leistungen verzichten, ohne es zu wissen.
Als vorrangige Leistungen sind zwar weiterhin Berufsausbildungsbeihilfe und BAföG zu beantragen, aufstockend können jedoch weitergehende SGB II Leistungen gewährt werden. Zum Beispiel steht jedem Auszubildenden/Studenten trotz des grundsätzlichen Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 5 S. 1 SGB II ein Anspruch auf die sich aus dem SGB II ergebenden Mehrbedarfe zu. Ebenfalls besteht regelmäßig ein Anspruch auf die Gewährung einer Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt gemäß § 23 Abs. 3 SGB II.
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Erstellt von RA-Felsmann am 18. Dezember 2010
Das Sozialgericht Gießen – S 25 AS 775/10 – hat entschieden, dass der Landkreis Gießen die Kosten der Unterkunft für die dort lebenden Hartz IV Empfänger neu berechnen muss. Das vom Landkreis und der Stadt vorgelegt Konzept zur Ermittlung der KDU sei nicht schlüssig. Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass nicht genug Wohnungen mit einbezogen seine worden und die verwendeten Daten zu alt gewesen seinen. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von admin am 25. August 2010
Die ARGE ist zur Übernahme der Kosten einer mehrtägigen Schulfahrt verpflichtet, die nicht im Klassenverband durchgeführt wird.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Fall einer 1992 geborenen Schülerin aus Dortmund, die im Rahmen einer von der Schule angebotenen klassenübergreifenden Ausbildung im Bereich Mediation/Streitschlichtung an einem Seminar vom 23.02.2007 bis 25.02.2007 teilgenommen hatte.
Das Sozialgericht verurteilte die ARGE Dortmund zur Übernahme der hierdurch entstandenen Kosten i.H.v. 90,00 Euro. Diese hatte die Übernahme abgelehnt, da es sich um keine Klassenfahrt, sondern ein außerschulisches Seminar gehandelt habe. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich um Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt im Sinne des § 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 17. Juni 2010
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 17. Juni 2010 im Verfahren B 14 AS 46/09 R entschieden, dass eine Zuwendung von dritter Seite dann, wenn es sich um ein Darlehen handelt, nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist. Das Bundessozialgericht hat damit eine abschließende Entscheidung zu Verwandtendarlehn getroffen. Das Thema war zuvor von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilt worden. Entscheidender Punkt ist ob eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 1. Juni 2010
Das Bundessozilagericht – B 4 AS 60/09 R – hat entschieden, dass es keine Begrenzung der Unterkunftskosten beim Umzug in ein anderes Bundesland gibt. Es führt aus, dass der Vergleichsmaßstab lediglich der “kommunale Bereich” sei. Das Bundessozialgericht hat auch das Grundrecht auf Freizügigkeit zur Begründung mit herangezogen.
Das läßt auch für Umzüge die innerhalb eines Bundeslandes stattgefunden haben bzw. geplant sind hoffen.
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Erstellt von RA-Felsmann am 17. Mai 2010
Das Schleswig Holsteinische Landessozialgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung – L 11 B 41/10 AS ER – entschieden unter welchen Voraussetzungen die Zins- und Tilgungsraten für eine selbst genutzte Immobilie von einer ARGE zu übernehmen sind. Grundsätzlich seien Voraussetzung, dass der Hartz 4 – Empfänger sich vorher um die Aussetzung der Tilgungsraten bemüht habe.
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