Betriebskostenguthaben – Anrechnung im SGB II Bezug?
Erstellt von RA-Felsmann am 15. Dezember 2011
In meiner Beratung von Hartz 4 Empfängern taucht immer häufiger das Problem auf, dass Leistungsberechtigen die eine Betriebskostenrückzahlung erhalten haben diese im drauf folgenden Monat wieder abgezogen wird. Der Abzug wird mit § 22 Abs. 3 SGB II (früher § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II) begründet.
Dieser Paragraph ist aber nicht anzuwenden wenn das Jobcenter vorher dem Leistungsberechtigen nicht die volle Miete gezahlt hat sondern nur in Höhe der sogenannten Mietobergrenze.
Wenn bei Ihnen ein solcher Abzug auch erfolgt dann lassen Sie sich beraten.
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