Hessisches LSG: Leistungserbringer von Hilfsmitteln noch bis Jahresende versorgungsberechtigt
Erstellt von RA-Felsmann am 26. Oktober 2008
Bisher zugelassene Leistungserbringer von Hilfsmitteln bleiben bis zum 31. Dezember 2008 zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter berechtigt. Dies gilt auch bei Abschluss eines exklusiven Versorgungsvertrages der gesetzlichen Krankenkasse mit einem konkurrierenden Anbieter. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem Eilverfahren.
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