ArbG Berlin: Arbeitgeber muss Betriebsrat nicht über Schwangerschaften unterrichten
Erstellt von RA-Felsmann am 12. August 2008
Das Arbeitsgericht Berlin hat beschlossen – 76 BV 13504/07 – dass ein Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen unterrichten muss wenn die Arbeitnehmerin dies ausdrücklich ablehnt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein konkreter Anlass besteht. Ein solcher Anlass kann die konkrete Befürchtung sein, dass die Mutterschutzvorschriften nicht eingehalten werden.
Tags: Arbeitnehmerschutz, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Betriebsrat, informationelle Selbstbestimmung, MuSchG, Mutterschutz, PersönlichkeitsrechtAbgelegt unter Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



