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Höheres Insolvenzgeld trotz Lohnverzichts

Erstellt von admin am 7. März 2009

Eine tarifliche Lohnverzichtsvereinbarung kann bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers mit der Wirkung gekündigt werden, dass die bis dahin durch den Verzicht aufgelaufenen Lohnbestand­teile für die Berechnung des Insolvenzgeldes von Bedeutung sein können. Das gilt aber nur insoweit, als die Lohnbestandteile im -Zeitraum erarbeitet sind und deshalb Arbeitsentgelt “für” die der Insolvenz vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses darstellen. Zum vollständigen Artikel »

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