Übernahme von Tilgungsraten für selbst bewohntes Eigenheim im Rahmen des SGB II
Das Schleswig Holsteinische Landessozialgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung – L 11 B 41/10 AS ER – entschieden unter welchen Voraussetzungen die Zins- und Tilgungsraten für eine selbst genutzte Immobilie von einer ARGE zu übernehmen sind. Grundsätzlich seien Voraussetzung,[...]