BGH: Arglistig verschwiegener Mangel berechtigt zu sofortiger Kaufpreisminderung
Erstellt von RA-Felsmann am 13. Januar 2008
Wenn ein Verkäufer einen Mangel an der verkauften Sache arglistig verschweigt, so ist der Käufer berechtigt den Kaufpreis sofort zu mindern ohne vorher eine Frist zur Behebung zu setzen. Dies hat der Bundesgerichtshof – VIII ZR 210/06 – entschieden; auch wenn der Mangel behebbar ist. Zum vollständigen Artikel »
Tags: Fristsetzung, Kaufpreis, Kaufpreisminderung, Mangel, Mangelbeseitigung, Minderung, Zu anderen ThemenAbgelegt unter Zu anderen Themen | Keine Kommentare »



