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BGH: Arglistig verschwiegener Mangel berechtigt zu sofortiger Kaufpreisminderung

Erstellt von RA-Felsmann am 13. Januar 2008

Wenn ein Verkäufer einen an der verkauften Sache arglistig verschweigt, so ist der Käufer berechtigt den Kaufpreis sofort zu mindern ohne vorher eine Frist zur Behebung zu setzen. Dies hat der Bundesgerichtshof – VIII ZR 210/06 – entschieden; auch wenn der behebbar ist. Zum vollständigen Artikel »

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