SG Frankfurt: Verpflichtung der ARGE zur Erstattung der Nebenkostennachzahlung
Erstellt von RA-Felsmann am 8. Oktober 2008
Das Sozialgericht Frankfurt a.M. - S 26 AS 1333/07 - hat entschieden, dass eine Hartz IV-Behörde (ARGE) dazu verpflichtet ist, die angemessene Nebenkostennachzahlungsforderung des Vermieters auch dann zu tragen, wenn der Arbeitslosengeld II-Bezieher diese Rechnung bereits selbst bezahlt hat, bevor er sie der Behörde zur Erstattung einreicht.
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