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	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Kiel</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>&#220;bernahme von Tilgungsraten f&#252;r selbst bewohntes Eigenheim im Rahmen des SGB II</title>
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		<pubDate>Mon, 17 May 2010 06:06:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Kosten der Unterkunft]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Schleswig Holsteinische Landessozialgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung &#8211; L 11 B 41/10 AS ER &#8211; entschieden unter welchen Voraussetzungen die Zins- und Tilgungsraten f&#252;r eine selbst genutzte Immobilie von einer ARGE zu &#252;bernehmen sind. Grunds&#228;tzlich seien Voraussetzung, dass der Hartz 4 &#8211; Empf&#228;nger sich vorher um die Aussetzung der Tilgungsraten bem&#252;ht habe. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Schleswig Holsteinische Landessozialgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung &#8211; L 11 B 41/10 AS ER &#8211; entschieden unter welchen Voraussetzungen die Zins- und Tilgungsraten f&#252;r eine selbst genutzte Immobilie von einer <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arge/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with ARGE">ARGE</a> zu &#252;bernehmen sind. Grunds&#228;tzlich seien Voraussetzung, dass der Hartz 4 &#8211; Empf&#228;nger sich vorher um die <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/aussetzung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Aussetzung">Aussetzung</a> der Tilgungsraten bem&#252;ht habe.</p>
<p><span id="more-1391"></span></p>
<p>Das Gericht begr&#252;ndet seinen Beschluss im wesentlichen wie folgt (bearbeitet und gek&#252;rzt):</p>
<p>Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB 11 werden Leistungen f&#252;r Unterkunft und Heizung in H&#246;he der tats&#228;chlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.  Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vorn 18. Juni 2008 (B 14/11b AS 67/06 R) ausgef&#252;hrt, dass der Wortlaut dieser Vorschrift die Ber&#252;cksichtigung von Tilgungsraten nicht ausschlie&#223;e. Als tats&#228;chliche Aufwendungen f&#252;r die Unterkunft k&#228;men danach bei Eigentumswohnungen die gesamten Finanzierungskosten, mithin auch Tilgungsleistungen in Betracht, wenn es sich um eine angemessene Eigentumswohnung im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB 11 handele. Allerdings bestehe insoweit ein Spannungsverh&#228;ltnis zwischen dem Schutz des Wohnungseigentums einerseits und der Beschr&#228;nkung der Leistungen nach dem SGB 11 auf die aktuelle Existenzsicherung andererseits. Das <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arbeitslosengeld/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitslosengeld">Arbeitslosengeld</a> II solle den Lebensunterhalt sichern und grunds&#228;tzlich nicht der Verm&#246;gensbildung dienen. Die mit der Tilgung eintretende Minderung der auf dem Wohneigentum ruhenden Belastungen f&#252;hre jedoch bei wirtschaftlicher Betrachtung zu einer Mehrung des Verm&#246;gens des Eigent&#252;mers. Dies sei aber bei Abw&#228;gung der widerstreitenden Zielvorgaben jedenfalls dann hinzunehmen, wenn ohne &#220;bernahme der Tilgungsleistungen durch den Grundsicherungstr&#228;ger der Verlust des selbst genutzten Wohneigentums drohe. <strong>Sei die Erbringung von Tilgungsleistungen notwendig, um die Eigentumswohnung weiter nutzen zu k&#246;nnen, und w&#228;re ohne die Fortf&#252;hrung der Tilgung eine Aufgabe der Wohnung unvermeidlich, habe bei wertender Betrachtung der Gesichtspunkt der Verm&#246;gensbildung zur&#252;ckzutreten. Insoweit m&#252;sse der Hilfebed&#252;rftige deshalb vor Inanspruchnahme staatlicher Leistungen in Form der Tilgungsverpflichtung alles unternehmen, um den Bezug von Grundsicherungsleistungen so niedrig wie m&#246;glich zu halten.</strong> Au&#223;erdem k&#246;nnten die Finanzierungskosten einschlie&#223;lich der Tilgungsleistungen insgesamt vom Grundsicherungstr&#228;ger nur bis zu der H&#246;he &#252;bernommen werden, die er auch bei einer angemessenen Mietwohnung als Kosten der Unterkunft zu tragen h&#228;tte. Da es sich aber dann um tats&#228;chliche Kosten der Unterkunft handele, sei in diesem Rahmen f&#252;r eine darlehensweise Gew&#228;hrung nach dem SGB II kein Raum.</p>
<p>Nach diesen Grunds&#228;tzen hat der Antragsteller einen Anspruch auf &#220;bernahme der tats&#228;chlich von ihm zu zahlenden Tilgungsleistungen laut Tilgungsplan vom (&#8230;). Im Beschwerdeverfahren hat der Antragsteller ein Schreiben der Bank eingereicht, in dem aufgef&#252;hrt ist, <strong>dass weder der Tilgungsanteil noch der Zinsanteil, den der Kl&#228;ger f&#252;r seine Wohnung an die Bank zu zahlen hat, gestundet oder ausgesetzt werden k&#246;nne, eine Finanzierungsalternative bzw. eine Umschuldung aufgrund der wirtschaftlichen Verh&#228;ltnisse des Antragstellers nicht m&#246;glich sei und an den vorgegebenen Darlehenskonditionen festgehalten werde</strong>. Eine Aussetzung der Rate von 199,09 EUR pro Monat sei nicht m&#246;glich. (&#8230;)</p>
<p>Bei der Wohnung des Antragstellers handelt es sich unzweifelhaft um nicht einzusetzendes Verm&#246;gen nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II. Unter Einbeziehung der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tilgungsleistung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tilgungsleistung">Tilgungsleistung</a> bleibt der Antragsteller mit seinen  Kosten der Unterkunft auch unterhalb der angemessenen Miete f&#252;r den Bereich des Antragsgegners. Der Antragsgegner geht gegenw&#228;rtig von einer <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/mietobergrenze/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mietobergrenze">Mietobergrenze</a> von 301,50 EUR aus. Darin sind Heizkosten nicht enthalten. In dem letzten in den Verwaltungsakten befindlichen Bescheid vom 19. Februar 2010 werden Kosten der Unterkunft in H&#246;he von 185,28 EUR gew&#228;hrt. Darin sind Heizungskosten in H&#246;he von 48,00 EUR enthalten. Inklusive Heizungskosten bel&#228;uft sich die <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/mietobergrenze/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Mietobergrenze">Mietobergrenze</a> somit auf 349,50 EUR. Bei Ber&#252;cksichtigung von 185,28 EUR Unterkunftskosten einschlie&#223;lich Heizung und einer <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tilgungsleistung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tilgungsleistung">Tilgungsleistung</a> f&#252;r z. B. Mai 2010 in H&#246;he von 158,36 EUR ergibt sich ein Betrag von 343,64 EUR. Dieser liegt unterhalb der Warmmiete von 349,50 EUR. <strong>Bei ansteigender Tilgungsleistung k&#246;nnte allerdings die Mietobergrenze &#252;berschritten werden, wobei zu ber&#252;cksichtigen sein wird, ob auch die Mieten im Bereich des Antragsgegners steigen. Dann m&#252;sste der Antragsgegner &#252;berdenken, inwieweit der &#252;berschie&#223;ende Teil als Darlehen gew&#228;hrt werden k&#246;nnte.</strong> Gegenw&#228;rtig liegen die Kosten der Unterkunft f&#252;r die von der Gr&#246;&#223;e her angemessene Wohnung des Antragstellers jedoch unterhalb der Mietobergrenze, so dass die Tilgung als Beihilfe entsprechend den Vorgaben des Bundessozialgerichts zu &#252;bernehmen sind.</p>
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		<title>Hartz 4 Empf&#228;nger in Kiel jetzt Mieth&#246;he &#252;berpr&#252;fen lassen</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Mar 2009 07:30:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Kosten der Unterkunft]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Jobcenter in Kiel hat &#252;ber Jahre die falschen Mietobergrenzen berechnet. So wurden z.B. f&#252;r einen Ein-Personen-Haushalt der in in einer Wohnung die ein &#228;lteres Baujahr als 1976 hat lediglich 273,00 Euro gew&#228;hrt. Wenn Sie in Kiel im Arbeitslossengeld II Bezug sind und von der ARGE nicht die volle Miete &#252;bernommen wurde sollten Sie Ihre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/jobcenter/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Jobcenter">Jobcenter</a> in <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> hat &#252;ber Jahre die falschen Mietobergrenzen berechnet. So wurden z.B. f&#252;r einen Ein-Personen-Haushalt der in in einer Wohnung die ein &#228;lteres Baujahr als 1976 hat lediglich 273,00 Euro gew&#228;hrt. Wenn Sie in <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> im Arbeitslossengeld II Bezug sind und von der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arge/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with ARGE">ARGE</a> nicht die volle Miete &#252;bernommen wurde sollten Sie Ihre Bescheide f&#252;r die Vergangenheit &#252;berpr&#252;fen lassen.</p>
<p>Lassen Sie sich aber vorher beraten. F&#252;r Empf&#228;nger von ALG II wird die Beratung bei einem Anwalt durch Beratungshilfe gedeckt. Das hei&#223;t die Beratung ist &#8211; wenn man sich vorher beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein geholt hat kostenfrei.</p>
<p>Machen Sie jetzt einen Termin.<span id="more-991"></span></p>
<p>Die zu wenig gezahlte Miete kann bis zu vier Jahre in die Vergangenheit &#252;berpr&#252;ft und dann der Differenzbetrag nachgezahlt werden.</p>
<p>F&#252;r die letzten zwei Jahre betr&#228;gt die Differenz &#8211; f&#252;r einen Ein-Personen-Haushalt &#8211; mindestens 28,50 Euro pro Monat. F&#252;r die Zeit davor mindestens 25,50 Euro.</p>
<p>F&#252;r Bedarfsgemeinschaften mit zwei und mehr Personen sind die Zahlen entsprechend h&#246;her.</p>
<p>Konkret angemessen d&#252;rften derzeit folgende Mieten sein (jeweils zzgl. Heizkosten):</p>
<p>1-Personen-Haushalt 301,50 Euro</p>
<p>2-Personen-Haushalt 361,75 Euro</p>
<p>3-Personen-Haushalt 453,20 Euro</p>
<p>4-Personen-Haushalt 508,05 Euro</p>
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		<title>Jobcenter Kiel: Eingliederungsvereinbarungen f&#252;r Sch&#252;ler</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Feb 2008 09:37:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[ARGE]]></category>
		<category><![CDATA[Eingliederungsvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Hartz IV]]></category>
		<category><![CDATA[Kiel]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie die Kieler Nachrichten in Ihrer Ausgabe vom 14.02.2008 berichten hat das Kieler Jobcenter in letzter Zeit viele Eingliederungsvereinbarungen an die Kinder von Eltern in Hartz IV &#8211; Bezug versandt. Diese Praxis diskriminiert nach Auffassung der Betroffenen die Kinder aus hilfebed&#252;rftigen Familien. Was ist zu tun, wenn Sie so eine Eingliederungsvereinbarung erhalten? Als erstes notieren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie die Kieler Nachrichten in Ihrer Ausgabe vom 14.02.2008 berichten hat das Kieler <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/jobcenter/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Jobcenter">Jobcenter</a> in letzter Zeit viele Eingliederungsvereinbarungen an die Kinder von Eltern in <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/hartz-iv/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Hartz IV">Hartz IV</a> &#8211; Bezug versandt.</p>
<p><span id="more-138"></span></p>
<p>Diese Praxis diskriminiert nach Auffassung der Betroffenen die Kinder aus hilfebed&#252;rftigen Familien.</p>
<p>Was ist zu tun, wenn Sie so eine <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/eingliederungsvereinbarung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Eingliederungsvereinbarung">Eingliederungsvereinbarung</a> erhalten?</p>
<p>Als erstes  notieren Sie sich im Schreiben genannte Frist, da das Jobcenter einen Teil Ihrer Leistungsbez&#252;ge k&#252;rzen darf, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.</p>
<p>Als n&#228;chstes lesen Sie sich die Eingliederungsvereinbarung genau durch. Sie muss nach dem Konzept &#8220;F&#246;rdern und Fordern&#8221; ausgewogen sein. Das hei&#223;t wenn das Jobcenter Sie verpflichtet etwas bestimmtes zu tun (fordern) muss es auch ein Angebot machen dass ihnen weiterhilft (f&#246;rdern).<br />
Viele Eingliederungsvereinbarungen sind besonders in diesem Punkt zu unbestimmt. Wenn dem so ist m&#252;ssen Sie nicht unterschreiben.</p>
<p>Ein gutes Argument warum Sie ggf. vom Abschluss einer EGV befreit werden k&#246;nnen liefern die Durchf&#252;hrungshinweise der Arbeitsagentur zur Eingliederungsvereinbarung; Personenkreise bei denen vor&#252;bergehend von einer EGV abgesehen werden kann:</p>
<blockquote>
<ul>
<li> Allein Erziehende, denen nach §10 Abs.1 Nr.3 SGB II eine Erwerbst&#228;tigkeit nicht zumutbar ist und die nicht auf eigenen Wunsch eine  EinV abschlie&#223;en m&#246;chten.</li>
<li>Erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige i.S. des §10 Abs. 1 Nr.4 SGB II, die  Angeh&#246;rige pflegen, so lange die Pflege die Aufnahme einer T&#228;tigkeit verhindert.</li>
<li>Antragsteller bis zur abschlie&#223;enden Kl&#228;rung des Status zur Erwerbsunf&#228;higkeit durch den zust&#228;ndigen Rentenversicherungstr&#228;ger.</li>
<li>Personen mit zul&#228;ssiger &#220;bergangsorientierung in den Ruhestand (§16 Abs. 2 SGB II -AtG-, §65 Abs. 4 SGB II), es sei denn, sie m&#246;chten freiwillig eine EGV abschlie&#223;en.</li>
<li>Soweit der erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige nur gesetzliche Pflichtleistungen erh&#228;lt (vgl. Ziff.15.13)</li>
<li><strong>Jugendliche unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule in Vollzeit nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht besuchen</strong> und wenn ihre Leistungen den erfolgreichen Abschluss der allgemein oder berufsbildenden Schule erwarten lassen.</li>
<li>Personen mit einer festen Einstellungszusage innerhalb der n&#228;chsten 8 Wochen</li>
</ul>
</blockquote>
<p>Da dies jedoch schwierig zu beurteilen ist lohnt sich vorher der Gang zu einem Anwalt oder einer Beratungsstelle. Die anwaltliche Beratung ist &#8211; bei vorliegen der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/zu-anderen-themen/beratungshilfe-wer-hat-anspruch-fur-welche-falle-wo-und-wie-kann-man-sie-beantragen/">Voraussetzungen f&#252;r Beratungshilfe</a> &#8211; zumeist sehr g&#252;nstig.  Bei Empf&#228;ngern von Leistungen nach dem SGB II sind die Voraussetzungen stets gegeben.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.kn-online.de/artikel/2305341" target="_blank">Kieler Nachrichten</a></p>
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		<title>BGH: Strafsache gegen Polizeibeamte muss vor dem Landgericht Kiel neu verhandelt werden</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jan 2008 11:31:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Aussetzung]]></category>
		<category><![CDATA[fahrlässige Tötung]]></category>
		<category><![CDATA[Kiel]]></category>
		<category><![CDATA[Lübeck]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 10.1.2008 &#8211; 3 StR 463/07 &#8211; ein Urteil des Landgerichts L&#252;beck aufgehoben. Das LG hatte eine Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge von zwei Polizisten abgelehnt, die einen alkoholisierten Jugendlichen ca. 10 Kilometer au&#223;erhalb bewohnten Gebietes hatten aussteigen lassen. Sachverhalt: Um einen Platzverweis durchzusetzen und einen St&#246;rer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 10.1.2008 &#8211; 3 StR 463/07 &#8211; ein Urteil des Landgerichts L&#252;beck aufgehoben. Das LG hatte eine Verurteilung wegen <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/aussetzung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Aussetzung">Aussetzung</a> mit Todesfolge von zwei Polizisten abgelehnt, die einen alkoholisierten Jugendlichen ca. 10 Kilometer au&#223;erhalb bewohnten Gebietes hatten aussteigen lassen.</p>
<p><span id="more-113"></span></p>
<p><strong>Sachverhalt</strong>:<br />
Um einen Platzverweis durchzusetzen und einen St&#246;rer &#8220;los zu sein&#8221;, lie&#223;en die Angeklagten nach den Feststellungen des Landgerichts einen erheblich alkoholisierten und desorientierten 18-j&#228;hrigen Gymnasiasten nach einer Fahrt von etwa 10 Kilometern zur Nachtzeit au&#223;erhalb bewohnten Gebietes aussteigen. Dieser setzte sich etwa zwei Kilometer vom Aussteigeort entfernt auf die Fahrbahn, wo er von einem zu schnell fahrenden Pkw erfasst und t&#246;dlich verletzt wurde.</p>
<p><strong>Entscheidung</strong>:<br />
Das Landgericht L&#252;beck hatte zwei Polizeibeamte wegen <strong>fahrl&#228;ssiger T&#246;tung</strong> zu jeweils neun Monaten Freiheitsstrafe mit Bew&#228;hrung verurteilt. Das LG hatte jedoch eine Verurteilung wegen <strong>Aussetzung mit Todesfolge</strong> (§ 221 Abs. 1 und 3 StGB) abgelehnt, weil sich der junge Mann nicht in einer hilflosen Lage befunden und es an einem Aussetzungsvorsatz der Angeklagten gefehlt habe.</p>
<p>Auf die Revision der Eltern des Get&#246;teten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/kiel/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Kiel">Kiel</a> zur&#252;ckverwiesen.</p>
<p>Diese Begr&#252;ndung h&#228;lt rechtlicher Nachpr&#252;fung nicht stand, weil das Landgericht nicht alle festgestellten Umst&#228;nde des Falles in seine rechtliche Bewertung einbezogen hat.</p>
<p>Die Revisionen der Angeklagten und die &#8211; zu deren Gunsten eingelegte &#8211; Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat als unbegr&#252;ndet verworfen.</p>
<p>Nach PM Nr. 7/2008, Bundesgerichtshof Urteil vom 10. Januar 2008 &#8211; 3 StR 463/07<br />
Vorinstanz:<br />
Landgericht L&#252;beck &#8211; Urteil vom 31. Mai 2007 &#8211; 1 Ks 4/06</p>
<h3>Rechtsvorschrift:</h3>
<h3>§ 221 Aussetzung</h3>
<p>(1) Wer einen Menschen</p>
<p>1.<br />
in eine hilflose Lage versetzt oder<br />
2.<br />
in einer hilflosen Lage im Stich l&#228;&#223;t, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,</p>
<p>und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitssch&#228;digung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu f&#252;nf Jahren bestraft.</p>
<p>(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der T&#228;ter</p>
<p>1.<br />
die Tat gegen sein Kind oder eine Person begeht, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensf&#252;hrung anvertraut ist, oder<br />
2.<br />
durch die Tat eine schwere Gesundheitssch&#228;digung des Opfers verursacht.</p>
<p>(3) Verursacht der T&#228;ter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.</p>
<p>(4) In minder schweren F&#228;llen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f&#252;nf Jahren, in minder schweren F&#228;llen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.</p>
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