Wenn Sie in der Landeshauptstadt Kiel wohnen und Hartz 4 oder Grundsicherung im Alter beziehen sollten Sie ihren Bescheid genau kontrollieren ob die vollständigen Mietkosten übernommen werden. Wenn nicht lassen Sie sich beraten.
Das Bundessozialgericht hat gestern (am 22.08.2012) entschieden, dass die von der Stadt Kiel für angemessen erachtete Mietobergrenze – vor allem in Bezug auf die kalten Betriebskosten – kein schlüssiges Konzept erkennen lassen. Über die fehlerhafte Berechnung der Kosten der Unterkunft[...]
Das Jobcenter Kiel verwendet immer noch Mietobergrenzen, die vermutlich nicht rechtmäßig sind. Das Jobcenter Kiel und auch die Stadt Kiel (als Träger der Leistungen nach den SGB XII) vertreten ihre Auffassung jedoch so überzeugend, dass viele Leistungsberechtigte sich mit der[...]
Der Rat der Stadt Kiel hat nach langem Zögern vor einigen Monaten die Mietobergrenzen für die Stadt Kiel nach dem Mietspiegel 2010 angepasst. UPDATE: Es gibt jetzt die ersten Urteile des Sozialgerichts Kiel, die sogar zu einem noch höheren Wert[...]
Das Schleswig Holsteinische Landessozialgericht hat im Rahmen einer einstweiligen Anordnung – L 11 B 41/10 AS ER – entschieden unter welchen Voraussetzungen die Zins- und Tilgungsraten für eine selbst genutzte Immobilie von einer ARGE zu übernehmen sind. Grundsätzlich seien Voraussetzung,[...]
Das Jobcenter in Kiel hat über Jahre die falschen Mietobergrenzen berechnet. So wurden z.B. für einen Ein-Personen-Haushalt der in in einer Wohnung die ein älteres Baujahr als 1976 hat lediglich 273,00 Euro gewährt. Wenn Sie in Kiel im Arbeitslossengeld II[...]