Die Bundesagentur für Arbeit will Betriebe die zusätzlich Lehrlinge ausbilden mit dem sogenannten Ausbildungsbonus fördern. Betriebe die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schaffen erhalten auf Antrag eine finanzielle Förderung.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden – 2 AZR 264/07, dass an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess ob eine Kleinbetrieb vorliegt oder nicht keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass auch in Kleinbetrieben grundsätzlich eine Sozialauswahl bei einer Kündigung vorgenommen werden soll.
Leitsätze: 1. Soweit im Fall der Kündigung unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, hat auch der Arbeitgeber im Kleinbetrieb, auf den das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, ein durch Art 12 GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren[...]