SG Schleswig zur Krankenhausverpflegung
Erstellt von RA-Felsmann am 2. Dezember 2008
Das Sozialgericht Schleswig hat in einem von mir vertretenen Fall entschieden, dass Verpflegungsleistungen (im Krankenhaus) keine Einnahmen sind und der Hilfsbedürftige deshalb Anspruch auf den vollen Regelsatz hat (§11 SGB II), belastende Verwaltungsakte unter bestimmten Voraussetzungen bei Änderung der Rechtsprechung aufzuheben sind und ein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X nicht abgelehnt werden darf.
Tags: Krankenhaus, Marktwert, Sozialrecht, Überprüfungsantrag, VerpflegungAbgelegt unter Sozialrecht | 1 Kommentar »



