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Zusatzbeiträge der City BKK unwirksam da Hinweis auf Kündigungsrecht bewusst im Kleingedruckten versteckt

Erstellt von admin am 17. Dezember 2011

Das Sozialgericht Berlin hat mit  Urteil vom 22. Juni 2011 (S 73 KR 1635/10) entschieden, dass wenn eine – hier die City BKK – Zusatzbeiträge erhebt, muss sie ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder hinweisen. Ein im Kleingedruckten verstecktes Gesetzeszitat erfüllt die Hinweispflicht nicht. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung müssen Mitglieder keine Zusatzbeiträge zahlen. Die muss bereits gezahlte Zusatzbeiträge erstatten.

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Hessisches LSG: Leistungserbringer von Hilfsmitteln noch bis Jahresende versorgungsberechtigt

Erstellt von RA-Felsmann am 26. Oktober 2008

Bisher zugelassene Leistungserbringer von Hilfsmitteln bleiben bis zum 31. Dezember 2008 zur Versorgung gesetzlich Krankenversicherter berechtigt. Dies gilt auch bei Abschluss eines exklusiven Versorgungsvertrages der gesetzlichen mit einem konkurrierenden Anbieter. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem Eilverfahren.

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