Zusatzbeiträge der City BKK unwirksam da Hinweis auf Kündigungsrecht bewusst im Kleingedruckten versteckt
Erstellt von admin am 17. Dezember 2011
Das Sozialgericht Berlin hat mit Urteil vom 22. Juni 2011 (S 73 KR 1635/10) entschieden, dass wenn eine Krankenkasse – hier die City BKK – Zusatzbeiträge erhebt, muss sie ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht der Mitglieder hinweisen. Ein im Kleingedruckten verstecktes Gesetzeszitat erfüllt die Hinweispflicht nicht. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung müssen Mitglieder keine Zusatzbeiträge zahlen. Die Krankenkasse muss bereits gezahlte Zusatzbeiträge erstatten.
Tags: Krankenkasse, Sonderkündigungsrecht, Sozialrecht, ZusatzbeitragAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »



