PM BAG – Befristung nach Lehre
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine zweite Befristung nach einer Ausbildung nicht auf § 14 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 TzBefG gestütz werden darf.
Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine zweite Befristung nach einer Ausbildung nicht auf § 14 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 TzBefG gestütz werden darf.
2024 © Rechtsanwalt in Kiel Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Kündigungsschutz – Fachanwalt Sozialrecht
Impressum || Datenschutz || AGB