Keine Sanktion wenn Arbeitsangebot gegen arbeitsrechtliche Grundsätze verstößt
Erstellt von RA-Felsmann am 5. Januar 2012
Das Sozialgericht Gießen hat mit Urteil vom 25.11.2011, Az.: S 22 AS 869/09 entschieden, dass wenn ein Jobcenter einem Bezieher von Hartz IV Leistungen ein Arbeitsangebot unterbreitet , darf dieses Angebot nicht gegen das Arbeitsrecht verstoßen. Weigert sich der Arbeitslose ein solches Arbeitsverhältnis einzugehen, darf die Behörde ihre Leistungen nicht um 30 % kürzen.
Dies hat das Sozialgericht Gießen jetzt entschieden. Es ist schon erstaunlich dass so ein Fall erst entschieden werden muss. Die gesetzlichen Regelungen sind insoweit eigentlich eindeutig. Das Problem für die Leistungsberechtigen ist immer, dass Sie erst nach der Gerichtsentscheidung erfahren ob Ihre Einschätzung der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit richtig gewesen ist.
Tags: ALG II, Arbeitsvertrag, Hartz IV, Jobcenter, Leistungskürzung, Sanktion, SozialrechtAbgelegt unter Sozialrecht | Keine Kommentare »



