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	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Lohn</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>H&#246;heres Insolvenzgeld trotz Lohnverzichts</title>
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		<pubDate>Sat, 07 Mar 2009 09:11:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine tarifliche Lohnverzichtsvereinbarung kann bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers mit der Wirkung gek&#252;ndigt werden, dass die bis dahin durch den Verzicht aufgelaufenen Lohnbestand­teile f&#252;r die Berechnung des Insolvenzgeldes von Bedeutung sein k&#246;nnen. Das gilt aber nur insoweit, als die Lohnbestandteile im Insolvenzgeld-Zeitraum erarbeitet sind und deshalb Arbeitsentgelt &#8220;f&#252;r&#8221; die der Insolvenz vorausgehenden drei Monate des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine tarifliche Lohnverzichtsvereinbarung kann bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers mit der Wirkung gek&#252;ndigt werden, dass die bis dahin durch den Verzicht aufgelaufenen Lohnbestand­teile f&#252;r die Berechnung des Insolvenzgeldes von Bedeutung sein k&#246;nnen. Das gilt aber nur insoweit, als die Lohnbestandteile im <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/insolvenzgeld/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Insolvenzgeld">Insolvenzgeld</a>-Zeitraum erarbeitet sind und deshalb Arbeitsentgelt &#8220;f&#252;r&#8221; die der Insolvenz vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverh&#228;ltnisses darstellen.<span id="more-959"></span></p>
<p>Dies hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts am 4. M&#228;rz 2009 im Falle des Arbeitnehmers eines insolventen K&#252;chen­m&#246;belherstellers entschieden, der h&#246;heres Insolvenzgeld f&#252;r die Zeit von August bis Oktober 2003 unter Ber&#252;cksichtigung aller Tariflohnerh&#246;hungen einschlie&#223;lich Weihnachts- und Urlaubsgeld geltend gemacht hatte. Hierauf hatte die Belegschaft bis September 2003 w&#228;hrend der knapp einj&#228;hrigen Laufzeit eines Restrukturierungstarifvertrags verzichtet. Wegen der drohenden Insolvenz hatte die Gewerkschaft diesen Tarifvertrag im September 2003 gek&#252;ndigt.</p>
<p>Az.:  B 11 AL 8/08 R</p>
<p>Quelle: Medieninformation Nr. 12/09</p>
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		<title>Arbeitsagentur: Ausbildungsbonus bei zus&#228;tzlichen Ausbildungspl&#228;tzen</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Sep 2008 07:20:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Bundesagentur f&#252;r Arbeit will Betriebe die zus&#228;tzlich Lehrlinge ausbilden mit dem sogenannten Ausbildungsbonus f&#246;rdern. Betriebe die einen zus&#228;tzlichen Ausbildungsplatz schaffen erhalten auf Antrag eine finanzielle F&#246;rderung. Der Ausbildungsbonus ist eine finazielle F&#246;rderung der die Kosten der Ausbildung reduzieren soll. Er wird an den Arbeitgeber ausgezahlt, der einen zus&#228;tzlichen Arbeitsplatz schafft. Die H&#246;he betr&#228;gt 4000 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesagentur f&#252;r Arbeit will Betriebe die zus&#228;tzlich Lehrlinge ausbilden mit dem sogenannten <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/ausbildungsbonus/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ausbildungsbonus">Ausbildungsbonus</a> f&#246;rdern. Betriebe die einen zus&#228;tzlichen Ausbildungsplatz schaffen  erhalten auf Antrag  eine finanzielle F&#246;rderung.</p>
<p><span id="more-341"></span></p>
<p>Der Ausbildungsbonus ist eine finazielle F&#246;rderung der die Kosten der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/ausbildung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Ausbildung">Ausbildung</a> reduzieren soll. Er wird an den Arbeitgeber ausgezahlt, der einen zus&#228;tzlichen Arbeitsplatz schafft.</p>
<p>Die H&#246;he betr&#228;gt 4000 bis 6000 Euro je nachdem wie hoch die Verg&#252;tung des Azubis ist.</p>
<p>Der Bonus wird in zwei Raten gezahlt. Eine Rate nach Ende der Probezeit und eine weitere Rate nach der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlusspr&#252;fung.</p>
<p>Der Bonus kommt Betrieben zu gute, die Auszubildende einstellen, die schon mehr als ein Jahr nach einer Ausbildungsstelle suchen und entweder keinen, einen Sonderschul- oder einen Hauptschulabschlu&#223; haben.</p>
<p>Unter Umst&#228;nden kann auch gef&#246;rdert werden wer einen Auzubi aus einem Betrieb &#252;bernimmt der schlie&#223;t.</p>
<p>In jedem Fall muss ein zus&#228;tzlicher Ausbildungsplatz geschaffen werden.</p>
<p>Weitere Informationen k&#246;nnen Sie dem Flyer der BA &#8220;<a href="http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Ausbildung/AG-Flyer-Ausbildungsbonus.pdf" target="_blank">Nachwuchsf&#246;rderung zahlt sich aus</a>&#8220;entnehmen. (pdf-format, 365 kb) <img src="http://www.ra-felsmann.de/rabild/pdf.gif" alt="" width="16" height="16" /></p>
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		<title>BAG: Annahmeverzug im Krankheitsfall bei Besch&#228;ftigungsm&#246;glichkeit</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Aug 2008 18:02:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Annahmeverzugslohn]]></category>
		<category><![CDATA[Entgeltfortzahlung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Verg&#252;tungsanspruch eines Arbeitnehmers entf&#228;llt, wenn der Zeitraum f&#252;r die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abgelaufen ist und der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gr&#252;nden weiterhin nicht in der Lage ist, die vertragsgem&#228;&#223;e Arbeit zu erbringen. Daran &#228;ndert auch das Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nichts. Hat der Arbeitnehmer eine bestimmte, an sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Verg&#252;tungsanspruch eines Arbeitnehmers entf&#228;llt, wenn der Zeitraum f&#252;r die <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/entgeltfortzahlung/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Entgeltfortzahlung">Entgeltfortzahlung</a> im Krankheitsfall abgelaufen ist und der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gr&#252;nden weiterhin nicht in der Lage ist, die vertragsgem&#228;&#223;e Arbeit zu erbringen. Daran &#228;ndert auch das Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nichts.</p>
<p><span id="more-301"></span></p>
<p><strong>Hat der Arbeitnehmer eine bestimmte, an sich m&#246;gliche Arbeit abgelehnt, kann der Verg&#252;tungsanspruch nicht darauf gest&#252;tzt werden, der Arbeitgeber h&#228;tte diese Arbeit anbieten m&#252;ssen</strong>. Das gilt auch dann, wenn eine Beendigungsk&#252;ndigung des Arbeitgebers rechtskr&#228;ftig mit der Begr&#252;ndung f&#252;r unwirksam erkl&#228;rt worden ist, der Arbeitgeber h&#228;tte trotz der Ablehnung seitens des Arbeitnehmers die entsprechende Arbeit im Wege der &#196;nderungsk&#252;ndigung anbieten m&#252;ssen.</p>
<p>Die Kl&#228;gerin ist Kommissioniererin in einer Molkerei. Sie meldete sich nach ca. eineinhalbj&#228;hriger krankheitsbedingter Arbeitsunf&#228;higkeit bei ihrem Arbeitgeber arbeitsf&#228;hig. Zu einem Arbeitseinsatz kam es nicht, weil der Arbeitgeber sie weiterhin f&#252;r arbeitsunf&#228;hig hielt. Er k&#252;ndigte das Arbeitsverh&#228;ltnis mit der Begr&#252;ndung einer fehlenden Besch&#228;ftigungsm&#246;glichkeit. Gegen diese K&#252;ndigung klagte die Arbeitnehmerin mit Erfolg. In dem insoweit rechtskr&#228;ftig gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts wird zur Begr&#252;ndung ausgef&#252;hrt, der Arbeitgeber h&#228;tte der Kl&#228;gerin im Wege der &#196;nderungsk&#252;ndigung eine schonende T&#228;tigkeit im Labor anbieten m&#252;ssen, auch wenn die Kl&#228;gerin diese T&#228;tigkeit zuvor bereits abgelehnt habe. Das Landesarbeitsgericht hat hieraus weiter einen Verg&#252;tungsanspruch wegen Annahmeverzugs hergeleitet.</p>
<p><strong>Kein <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/annahmeverzugslohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Annahmeverzugslohn">Annahmeverzugslohn</a> bei Ablehnung der Arbeit</strong></p>
<p>Dem ist der F&#252;nfte Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht gefolgt. Annahmeverzug liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer zur Leistung der Arbeit au&#223;erstande ist oder diese abgelehnt hat. Das Landesarbeitsgericht muss nunmehr in einem neuen Berufungsverfahren kl&#228;ren, welche Arbeiten die Kl&#228;gerin angeboten bzw. abgelehnt hat und zu welchen Arbeiten sie gesundheitlich in der Lage war.<br />
Nach Pressemitteilung Nr. 66/08 &#8211; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. August 2008 &#8211; 5 AZR 16/08 -</p>
<p>Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 2007 &#8211; 11/19 Sa 1217/06 -</p>
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		<title>BAG: Arbeitgeber muss auch im Winter Lohn zahlen</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/bag-arbeitgeber-muss-auch-im-winter-lohn-zahlen/</link>
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		<pubDate>Sat, 12 Jul 2008 09:26:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 5 AZR 810/07 &#8211; hat entschieden, dass das Betriebsrisiko in einem witterungsabh&#228;ngigen Unternehmen nicht vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Es hat ein Unternehmen der Baubranche zur Zahlung von Lohn verurteilt. Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Verg&#252;tung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausf&#228;llt und der Arbeitgeber das Risiko [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht &#8211; 5 AZR 810/07 &#8211; hat entschieden, dass das Betriebsrisiko in einem witterungsabh&#228;ngigen Unternehmen nicht vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Es hat ein Unternehmen der Baubranche zur Zahlung von <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/lohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lohn">Lohn</a> verurteilt.</p>
<p><span id="more-246"></span><br />
Nach § 615 BGB kann der Arbeitnehmer die vereinbarte Verg&#252;tung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausf&#228;llt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls tr&#228;gt. Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er in dieser Zeit anderweitig verdient oder zu verdienen vors&#228;tzlich unterl&#228;sst oder wegen des Arbeitsausfalls an Unkosten einspart.</p>
<p>Die Beklagte betreibt einen Zement- und Baustoffhandel. Der Kl&#228;ger war bei ihr als Lkw-Fahrer besch&#228;ftigt. Gem&#228;&#223; dem Arbeitsvertrag sollte ein Festlohn von 1.300,00 Euro monatlich f&#252;r die Zeit von M&#228;rz bis November eines jeden Jahres gezahlt werden. F&#252;r die &#252;brigen Monate war nur die Auszahlung von zuvor „aufgesparter&#8221; Verg&#252;tung vorgesehen. Der Kl&#228;ger lieferte den von ihm gefahrenen Firmen-Lkw Ende November bei der Beklagten ab. Das Fahrzeug wurde abgemeldet und der Kl&#228;ger mit dem Hinweis nach Hause geschickt, die Arbeit werde bei Bedarf, sp&#228;testens am 1. M&#228;rz, wieder abgerufen. Die Beklagte beruft sich f&#252;r dieses Vorgehen darauf, dass der Betrieb im Winter witterungsbedingt regelm&#228;&#223;ig zum Stillstand komme.</p>
<p>Der F&#252;nfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Kl&#228;ger die Verg&#252;tung von monatlich 1.300,00 Euro auch f&#252;r die Zeit von Dezember bis Februar zugesprochen. Das Arbeitsverh&#228;ltnis war weder zum 30. November befristet, noch hatten die Parteien ein Ruhen der beiderseitigen Hauptpflichten vereinbart. Die Voraussetzungen f&#252;r eine wirksame Vereinbarung von Abrufarbeit lagen nicht vor. <strong>Die Beklagte trug nach § 615 Satz 3 BGB das Risiko des witterungsbedingten Arbeitsausfalls</strong>. Diese gesetzliche Regelung ist auch nicht wirksam im Arbeitsvertrag abbedungen worden.</p>
<p>Nach Pressemitteilung Nr. 56/08<br />
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juli 2008 &#8211; 5 AZR 810/07 -</p>
<p>Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2007 &#8211; 11 Sa 273/07 -</p>
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		</item>
		<item>
		<title>ArbG Dortmund: Kik muss Minijobberin Lohn nachzahlen</title>
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		<pubDate>Thu, 15 May 2008 10:03:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Minijobber]]></category>
		<category><![CDATA[Tariflohn]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Arbeitsgericht Dortmund hat am 14.05.2008 nach einem Bericht von NRW-Justiz den Textildiscounter Kik zu h&#246;herem Lohn f&#252;r eine Minijobberin verurteilt. Die Mitarbeiterin ist bei ihrem Verlangen auf Nachzahlung f&#252;r insgesamt vier Jahre Lohn von der Gewerkschaft ver.di unterst&#252;tzt worden. Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig verg&#252;tet worden, entschied das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Arbeitsgericht Dortmund hat am 14.05.2008 nach einem Bericht von <a href="http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_ticker/index.php" target="_blank">NRW-Justiz</a> den Textildiscounter Kik zu h&#246;herem <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/lohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lohn">Lohn</a> f&#252;r eine Minijobberin verurteilt. Die Mitarbeiterin ist bei ihrem Verlangen auf Nachzahlung f&#252;r insgesamt vier Jahre <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/lohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lohn">Lohn</a> von der Gewerkschaft ver.di unterst&#252;tzt worden.</p>
<p><span id="more-203"></span><br />
Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig verg&#252;tet worden, entschied das Gericht. Dieser Betrag leige um ca. 50 % unter dem <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tariflohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tariflohn">Tariflohn</a>. Nach Auffassung des Gerichts liegt der angemessene Lohn zwischen zwischen 7,90 und 8,20 Euro. Dieser ist nun  nachzahlen.</p>
<p>Die ver.di Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin des Bezirks M&#252;lheim-Oberhausen, Henrike Greven, &#228;u&#223;erte sich erfreut &#252;ber das Urteil. «Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass es sich bei den auff&#228;llig niedrigen Entlohnungen bei Kik um eine sittenwidrige Entlohnung handelt», sagte Greven.</p>
<p>Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskr&#228;ftig.</p>
<p><strong>Hinweis</strong>:</p>
<blockquote><p>Es steht zu erwarten, dass Kik in die Berufung geht. Die Arbeitsgericht in Schleswig Holstein haben &#8211; im Fall einer auszubildenden zur Krankenpflegerin allerdings schon genau so entschieden und bei der Urteilsbegr&#252;ndung auf den gro&#223;en Unterschied zum Tariflohn verwiesen.<br />
Wenn Sie Zweifel an ihrer Lohnh&#246;he haben lassen Sie sich anwaltlich beraten.</p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>BAG &#8211; Arbeitnehmer&#252;berlassung und Equal-Pay-Gebot</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Feb 2008 07:29:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerüberlassung]]></category>
		<category><![CDATA[Leiharbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil festgestellt &#8211; Urteil vom 19. September 2007- 4 AZR 656/06, dass auch f&#252;r Arbeitnehmer die vor 2003 bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen haben das Eqaul-Pay-Gebot gelten kann. BAG Pressemitteilung Nr. 66/07 Arbeitnehmer&#252;berlassung und „Equal-Pay-Gebot&#8221; Seit dem 1. Januar 2003 gilt f&#252;r Zeitarbeitsfirmen im Bereich der Leiharbeit ein Diskriminierungsverbot (sog. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht hat in einem neuen Urteil festgestellt &#8211; Urteil vom 19. September 2007- 4 AZR 656/06, dass auch f&#252;r Arbeitnehmer die vor 2003 bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen haben das Eqaul-Pay-Gebot gelten kann.</p>
<p><span id="more-82"></span></p>
<p>BAG Pressemitteilung Nr. 66/07</p>
<p><strong>Arbeitnehmer&#252;berlassung und „Equal-Pay-Gebot&#8221;</strong></p>
<p>Seit dem 1. Januar 2003 gilt f&#252;r Zeitarbeitsfirmen im Bereich der Leiharbeit ein Diskriminierungsverbot (sog. „Equal-Pay-Gebot&#8221;), § 9 Nr. 2, § 10 Abs. 4 A&#220;G. Danach ist ein Arbeitgeber, der bei ihm angestellte Arbeitnehmer an andere Unternehmen verleiht, verpflichtet, diesen dieselbe Verg&#252;tung zu zahlen, die sie bei dem entleihenden Unternehmen erhalten w&#252;rden, es sei denn, dass in einem &#8211; auf Grund beiderseitiger Tarifgebundenheit oder arbeitsvertraglicher Verweisungsklausel &#8211; f&#252;r das Leiharbeitsverh&#228;ltnis ma&#223;gebenden Tarifvertrag eine niedrigere Verg&#252;tung vorgesehen ist. Macht ein Leiharbeitnehmer gegen&#252;ber seinem Arbeitgeber eine solche vergleichbare Verg&#252;tung klageweise geltend, gen&#252;gt es zun&#228;chst, wenn er eine Auskunft des entleihenden Unternehmens &#252;ber den dort gezahlten Vergleichslohn gem. § 13 A&#220;G vorlegt. Es ist dann Sache des Leiharbeitgebers, die Richtigkeit dieser Auskunft, insbesondere die Vergleichbarkeit der T&#228;tigkeit oder die H&#246;he der dort bescheinigten Verg&#252;tung substantiiert zu bestreiten.</p>
<p>Eine Sekret&#228;rin ist in M&#252;nchen seit 1981 bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und arbeitet seit dieser Zeit f&#252;r verschiedene Kunden des Verleihers, ua. seit 1997 regelm&#228;&#223;ig f&#252;r einen gro&#223;en juristischen Fachverlag. Im Arbeitsvertrag von 1981 war noch eine Bezugnahme auf den seinerzeit zwischen dem Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsfirmen und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) abgeschlossenen Tarifvertrag enthalten. In einem auf Wunsch des Arbeitgebers im Jahre 1997 abgeschlossenen neuen Arbeitsvertrag fehlte jeder Hinweis auf einen Tarifvertrag; allerdings hatte der Arbeitgeber der Kl&#228;gerin in einem Begleitschreiben mitgeteilt, die alten Vereinbarungen seien &#8211; mit einigen Ausnahmen &#8211; weiter g&#252;ltig. Als nach Inkrafttreten des „Equal-Pay-Gebots&#8221; im A&#220;G (2003) der Arbeitgeber die Kl&#228;gerin erneut aufforderte, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, der diesmal wieder auf einen Tarifvertrag verweisen sollte, n&#228;mlich den mit der Arbeitsgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften geschlossenen, weigerte sich die Kl&#228;gerin und verlangte stattdessen nach dem Grundsatz des „Equal-Pay-Gebots&#8221; die (auch noch &#252;ber dem Tarif in der Verlagsbranche liegenden) Verg&#252;tung, die nach einer ihr von dem juristischen Verlag erteilten Auskunft dort einer angestellten Sekret&#228;rin gezahlt w&#252;rde.</p>
<p>Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Vor dem Bundesarbeitsgericht hatte die Kl&#228;gerin mit ihrer Revision Erfolg. Der Leiharbeitgeber muss ihr die Verg&#252;tung zahlen, die einer vergleichbaren Arbeitnehmerin in dem entleihenden Betrieb (hier: in dem juristischen Fachverlag) gezahlt wird, weil der Arbeitsvertrag von 1997 keinen wirksamen Bezug auf einen Tarifvertrag enth&#228;lt. Das Bundesarbeitsgericht konnte den Streit noch nicht endg&#252;ltig entscheiden, da das Landesarbeitsgericht zu der konkreten T&#228;tigkeit der Kl&#228;gerin und der exakten Vergleichsverg&#252;tung auch unter Ber&#252;cksichtigung der vom Verlag erteilten Auskunft nach § 13 A&#220;G noch erg&#228;nzende Feststellungen zu treffen hat.</p>
<p>Bundesarbeitsgericht<br />
Urteil vom 19. September 2007- 4 AZR 656/06<br />
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht M&#252;nchen,<br />
Urteil vom 7. Februar 2006 &#8211; 6 Sa 611/05 -</p>
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