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	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Lohnwucher</title>
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	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
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		<title>Vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € ist sittenwidrig</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Mar 2009 17:04:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht hat am 18.03.2009 die Berufungsverfahren 6 Sa 1284/08 &#8211; Vorinstanz Arbeitsgericht Dortmund 2 Ca 282/08 &#8211; sowie das Verfahren 6 Sa 1372/08 &#8211; Vorinstanz Arbeitsgericht Dortmund 10 Ca 279/08 &#8211; entschieden. In den Verfahren haben die Kl&#228;gerinnen das beklagte Einzelhandelsunternehmen auf eine h&#246;here Verg&#252;tung ab 2004 in Anspruch genommen, weil sie die Auffassung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht hat am 18.03.2009 die Berufungsverfahren 6 Sa 1284/08 &#8211; Vorinstanz Arbeitsgericht Dortmund 2 Ca 282/08 &#8211; sowie das Verfahren 6 Sa 1372/08 &#8211; Vorinstanz Arbeitsgericht Dortmund 10 Ca 279/08 &#8211; entschieden.</p>
<p>In den Verfahren haben die Kl&#228;gerinnen das beklagte Einzelhandelsunternehmen auf eine h&#246;here Verg&#252;tung ab 2004 in Anspruch genommen, weil sie die Auffassung vertraten, die vertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 5,20 € sei sittenwidrig. <span id="more-977"></span></p>
<p>Ebenso wie das Arbeitsgericht hat auch das Landesarbeitsgericht angenommen, dass die von der Beklagten gezahlte Verg&#252;tung in H&#246;he von 5,20 € sittenwidrig ist, weil nach den Gesamtumst&#228;nden ein auff&#228;lliges Missverh&#228;ltnis zwischen Lohnh&#246;he und Arbeitsleistung vorliegt. F&#252;r den Vergleich hat die Kammer auf die branchen&#252;blichen Tarifl&#246;hne abgestellt, weil im Jahr vor Vertragsschluss die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifvertr&#228;ge des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen ausgelaufen war und diese im Wege der Nachwirkung auf die Arbeitsverh&#228;ltnisse in der Branche eingewirkt haben. Deswegen ist davon auszugehen, dass im nordrhein-westf&#228;lischen Einzelhandel die Tarifl&#246;hne auch bei Vertragsabschluss im November 2001 &#252;blich waren.</p>
<p>Ausgehend davon war nach dem Gehaltstarifvertrag ab Januar 2004 eine Verg&#252;tung in H&#246;he von 1.946,00 € brutto ma&#223;geblich. Da die Parteien eine Pauschalverg&#252;tung vereinbart haben, in der das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld und &#8211; insoweit rechtswidrig &#8211; auch das Urlaubsentgelt und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall enthalten waren, lag die Verg&#252;tung der Kl&#228;gerinnen bei ca. 640,00 € monatlich. Eine Unterschreitung des Tarifniveaus um 2/3 hat die Berufungskammer als sittenwidrig angesehen. Selbst wenn man den Lohntarifvertrag zu Grunde legte, weil die Kl&#228;gerinnen entgegen ihrer Annahme als Packerinnen und nicht als Verk&#228;uferinnen besch&#228;ftigt waren, l&#228;ge die Verg&#252;tung noch ca. 60 % unter dem <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tariflohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tariflohn">Tariflohn</a>.</p>
<p>Die Forderung der Kl&#228;gerinnen ist auch nicht nach den einschl&#228;gigen Vorschriften des Manteltarifvertrages f&#252;r den Einzelhandel verfallen, da die Kammer die tatbestandlichen Voraussetzungen des Lohnwuchers angenommen hat.</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht in beiden F&#228;llen nicht zugelassen.</p>
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		<title>Keine Leistungsk&#252;rzung bei Verweigerung von Dumpinglohn-Job</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Feb 2009 08:39:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Leistungskürzung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Sozialgericht Dortmund &#8211; S 31 AS 317/07 &#8211; hat entschieden, dass ein Empf&#228;nger von Hartz IV Leistungen keine Leistungsk&#252;rzung bei der Verweigerung von einem Job erh&#228;lt, der nur mit 4,50 Euro bezahlt wird da es sich dabei um einen Dumpinglohn handelt. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Leistungsbezieherin aus Bochum, die bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Sozialgericht Dortmund &#8211; S 31 AS 317/07 &#8211; hat entschieden, dass ein Empf&#228;nger von Hartz IV Leistungen keine Leistungsk&#252;rzung bei der Verweigerung von einem Job erh&#228;lt, der nur mit 4,50 Euro bezahlt wird da es sich dabei um einen <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/dumpinglohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Dumpinglohn">Dumpinglohn</a> handelt.<br />
<span id="more-946"></span></p>
<p>Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Leistungsbezieherin aus Bochum, die bei einem Textildiscounter f&#252;r einen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto arbeiten sollte. Als die arbeitslose Frau die Arbeit ablehnte, senkte die ARGE Bochum die SGB II-Leistungen f&#252;r drei Monate um 30 % ab (mtl. K&#252;rzungsbetrag: 104,- Euro).</p>
<p>Auf die Klage der Arbeitslosen hob das Sozialgericht Dortmund die Leistungsk&#252;rzung auf. Es entschied, dass ein Stundenlohn von 4,50 Euro bei einem untersten <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tariflohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tariflohn">Tariflohn</a> von 9,82 Euro unzumutbar sei. Solche Stundenl&#246;hne seien sittenwidriger <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/lohnwucher/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lohnwucher">Lohnwucher</a>. <strong>Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen, hie&#223;e, Lohndumping beh&#246;rdlicherseits zu unterst&#252;tzen</strong> und das Lohngef&#252;ge weiter nach unten zu schrauben.</p>
<p>Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 02.02.2009, Az.: S 31 AS 317/07</p>
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		<title>Kontraste zum Thema sittenwidriger Arbeitslohn</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/kontraste-zum-thema-sittenwidriger-arbeitslohn/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Sep 2008 09:00:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Gestern Abend war in der ARD in der Sendung Kontraste ein Beitrag zum Thema sittenwidriger Arbeitslohn zu sehen. &#220;ber das dort zitierte Urteil des LAG Bremen hatte ich bereits berichtet. Professor Peter Sch&#252;ren von der Westf&#228;lischen Wilhelms-Universit&#228;t M&#252;nster sagte zu dem Thema: „Das hat b&#246;se Konsequenzen. Denn wer sittenwidrig verg&#252;tet, dessen Verg&#252;tungsregelung ist unwirksam. Und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern Abend war in der ARD in der Sendung <a href="http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_7947207.html" target="_blank">Kontraste</a> ein Beitrag zum Thema sittenwidriger <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/arbeitslohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Arbeitslohn">Arbeitslohn</a> zu sehen.<span id="more-383"></span></p>
<p>&#220;ber das dort zitierte Urteil des LAG Bremen hatte ich bereits <a href="http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/lag-bremen-lohn-ein-drittel-unter-tariflohn-ist-sittenwidrig/" target="_self">berichtet</a>.</p>
<p>Professor Peter Sch&#252;ren von der  Westf&#228;lischen Wilhelms-Universit&#228;t M&#252;nster sagte zu dem Thema:</p>
<blockquote><p>„Das hat b&#246;se Konsequenzen. Denn wer sittenwidrig verg&#252;tet, dessen Verg&#252;tungsregelung ist unwirksam. Und er schuldet die &#252;bliche Verg&#252;tung. Die hat er dann nicht bezahlt und damit hat er seine Arbeitnehmer um ihren ihnen zustehenden Lohn geprellt.&#8221;</p></blockquote>
<p>Bemerkenswert war jedoch, dass ihn dem Beitrag die betroffenen Mitarbeiter zu Worte kamen. Diese sind nach der Zustellung des Urteils ihren Job los &#8211; obwohl das Urteil noch nicht rechtskr&#228;ftig ist.</p>
<p>Jetzt sind neben den Gewerkschaften die Einzelh&#228;ndler gefragt.</p>
<p>Erika Ritter von Ver.di Berlin-Brandenburg hat in der Sendung bereits zugesagt sich um das zunehmende Problem des Lohndumpings zu k&#252;mmern auch wenn ein gro&#223;er Teil der so besch&#228;ftigten nicht Gewerkschaftsmitglieder sind.</p>
<p>Die Einzelh&#228;ndler sollten &#252;berlegen ob sie von Unternehmen die Ihre Arbeitnehmer zu solchen Bedingungen besch&#228;ftigen Arbeitnehmer ausleihen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>ArbG Dortmund: Sittenwidriger Lohn im Discounthandel</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Aug 2008 09:31:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[- Tarifrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Arbeitsgericht Dortmund &#8211; 4 Ca 274/08 &#8211; hat einer Mitarbeiterin eines Textildiscounters einen um 3 Euro h&#246;heren Lohn als vertraglich vereinbart zugesprochen. Die Arbeitnehmerin hatte geklagt, da ihr Lohn iHv. 5, 20 Euro deutlich vom geltenden Tariflohn abwich. Bei einer Abweichung von mehr als einem Drittel besteht ein Anspruch auf Zahlung des in dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Arbeitsgericht Dortmund &#8211; 4 Ca 274/08 &#8211; hat einer Mitarbeiterin eines Textildiscounters einen um 3 Euro h&#246;heren Lohn als vertraglich vereinbart zugesprochen. Die Arbeitnehmerin hatte geklagt, da ihr Lohn iHv. 5, 20 Euro deutlich vom geltenden <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tariflohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tariflohn">Tariflohn</a> abwich. Bei einer Abweichung von mehr als einem Drittel besteht ein Anspruch auf Zahlung des in dem Gebiet &#252;blichen Lohnes.</p>
<p><span id="more-260"></span></p>
<p>Aus dem Urteil (bearbeitet und gek&#252;rzt):</p>
<p><strong>Sachverhalt</strong>:</p>
<p>Die Parteien streiten um Entgeltanspr&#252;che der Kl&#228;gerin. Die 57 Jahre alte, verheiratete, Kl&#228;gerin ist gem&#228;&#223; schriftlichem Arbeitsvertrag vom 22.08.2001 bei der Beklagten seit dem 01.07.2001 zu einem Stundenlohn von zuletzt 5,20 EUR besch&#228;ftigt. In den Jahren 2004 bis 2007 erhielt die Kl&#228;gerin einen Stundenlohn von 5,00 EUR. (&#8230;)</p>
<p>Mit der vorliegenden, am 30.11.2007 bei Gericht eingegangenen Klage, begehrt die Kl&#228;gerin die Zahlung der geleisteten Arbeitsstunden im Jahre 2004 auf der Basis eines Stundenlohns von 7,96 EUR brutto, im Jahre 2005 auf der Basis eines Stundenlohns von 8,10 EUR brutto und 8,12 EUR brutto, im Jahre 2006 auf der Basis von zun&#228;chst 8,12 EUR brutto, ab September 2006 sowie f&#252;r das Jahr 2007 auf der Basis eines Stundenlohns von 8,21 EUR brutto, was insgesamt f&#252;r die Zeit vom 01.01.2004 bis 30.09.2007 einen Betrag von 18.503,89 EUR brutto abz&#252;glich gezahlter 11.369,60 EUR netto ergibt. (&#8230;)</p>
<p><strong>Entscheidungsgr&#252;nde</strong>:</p>
<p>(&#8230;) Die Beklagte hat die von der Kl&#228;gerin geleistete Arbeitszeit in H&#246;he von 7,96 EUR brutto, bzw. 8,10 EUR brutto sowie 8,12 EUR brutto und ab 01.09.2006 mit 8,21 EUR brutto pro Stunde zu verg&#252;ten. Dieser Anspruch folgt aus §§ 612 Abs. 2, 138 BGB, denn <strong>die Verg&#252;tungsvereinbarung</strong> der Parteien im Vertrag von 22.08.2001 <strong>verst&#246;&#223;t gegen die guten Sitten und ist deshalb nichtig</strong>.</p>
<p>Eine arbeitsvertragliche <strong>Entgeltvereinbarung </strong>kann wegen <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/lohnwucher/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lohnwucher">Lohnwucher</a> oder wegen eines wucher&#228;hnlichen Rechtsgesch&#228;fts nichtig sein. Sowohl der strafrechtliche <strong>Wuchertatbestand </strong>des § 291 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucher&#228;hnliche Rechtsgesch&#228;ft nach § 138 Abs. 1 BGB setzen dabei ein <strong>auff&#228;lliges Missverh&#228;ltnis</strong> zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zur Feststellung, ob ein <strong>auff&#228;lliges Missverh&#228;ltnis zwischen Leistung und Gegenleistung</strong> vorliegt, der Wert der Leistung des Arbeitnehmers nach ihrem objektiven Wert zu beurteilen. Ausgangspunkt zur Feststellung des Wertes der Arbeitsleistung sind dabei in der Regel die Tarifl&#246;hne des jeweiligen Wirtschaftszweiges. Das gilt jedenfalls dann, wenn in dem <strong>Wirtschaftsgebiet &#252;blicherweise der Tariflohn gezahlt wird</strong>. Denn dann kann grunds&#228;tzlich davon ausgegangen werden, dass Arbeitskr&#228;fte auf dem Arbeitsmarkt nur zu den Tariflohns&#228;tzen gewonnen werden k&#246;nnen. Entspricht der Tariflohn indessen nicht der verkehrs&#252;blichen Verg&#252;tung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist <strong>zur Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen</strong>. (&#8230;)</p>
<p>Vorliegend ist von einem auff&#228;lligen Missverh&#228;ltnis zwischen Leistung und Gegenleistung auszugehen. (&#8230;)</p>
<p>Vergleicht man die Stundenl&#246;hne von 9,39 EUR brutto, 9,72 EUR brutto und 9,82 EUR brutto gem&#228;&#223; der Lohngruppe II, Lohnstaffel a), des Lohntarifvertrages f&#252;r den Einzelhandel NRW mit der vertraglich vereinbarten Verg&#252;tung von 5,- EUR pro Stunde, so ist bei der Vergleichsrechnung jeweils von Bruttobetr&#228;gen auszugehen, denn der Arbeitsvertrag der Parteien enth&#228;lt insoweit keine Nettolohnvereinbarung, was sich schon aus der Regelung in § 4 des Arbeitsvertrages vom 22.08.2001 ergibt. Dass die Beklagte im Falle des &#220;berschreitens der Einkommensgrenzen von zuletzt 400,- EUR monatlich auch eine Verg&#252;tung von 5,- EUR netto gezahlt h&#228;tte, ist nicht ersichtlich.</p>
<p>Angesichts dessen ist der vertraglich vereinbarte Stundenlohn als Bruttolohn zu vergleichen mit den tarifvertraglich festgelegten Bruttostundenl&#246;hnen. <strong><span style="#000000;">Der vertraglich vereinbarte Stundenlohn liegt um ca. 48 % unter der tarifvertraglichen &#252;blichen Verg&#252;tung und wird damit insoweit um mehr als 1/3 unterschritten. Es liegt daher ein auff&#228;lliges Missverh&#228;ltnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor</span></strong>. Eine arbeitsvertragliche Abrede, nach der die arbeitnehmerische Leistung mit nur etwas mehr als der H&#228;lfte der &#252;blichen Verg&#252;tung entlohnt werden soll, ist mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren und stellt ein unangemessenes, der Korrektur bed&#252;rfendes Ungleichgewicht der gegenseitigen Leistungsverpflichtung dar.</p>
<p>Rechtsfolge des Versto&#223;es gegen § 138 BGB ist ein Anspruch der Kl&#228;gerin auf die <strong>&#252;bliche Verg&#252;tung</strong> gem&#228;&#223; § 612 Abs. 2 BGB. <span style="#000000;"><strong>Die &#252;bliche Verg&#252;tung ergibt sich, wie ausgef&#252;hrt, aus dem Lohntarifvertrag des Einzelhandels NRW</strong></span>. (&#8230;)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>ArbG Wuppertal: Sittenwidrige Verg&#252;tung eines KfZ-Mechatronikers</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Aug 2008 08:19:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnwucher]]></category>
		<category><![CDATA[Sittenwidirgkeit]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Arbeitsgericht Wuppertal &#8211; 7 Ca 1177/08 &#8211; hat eine Entscheidung zum Thema Lohnwucher getroffen. Nachdem in der Vergangenheit schon einige Urteile im Bereich des Einzelhandels und im Pflegeberich gegeben hat ist nun ein Betrieb aus der KFZ-Branche betroffen. Auch das Arbeitsgericht Wuppertal hat als Grundlage der Entscheidung den &#246;rtlich geltenden Tariflohn als Ma&#223;stab genommen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Arbeitsgericht Wuppertal &#8211; 7 Ca 1177/08 &#8211; hat eine Entscheidung zum Thema <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/lohnwucher/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Lohnwucher">Lohnwucher</a> getroffen. Nachdem in der Vergangenheit schon einige Urteile im Bereich des Einzelhandels und  im Pflegeberich gegeben hat ist nun ein Betrieb aus der KFZ-Branche betroffen. Auch das Arbeitsgericht Wuppertal hat als Grundlage der Entscheidung den &#246;rtlich geltenden <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tariflohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tariflohn">Tariflohn</a> als Ma&#223;stab genommen.</p>
<p><span id="more-257"></span></p>
<p>Dazu hei&#223;t es in der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts (Hervorhebungen durch den Autor):</p>
<p>Das Arbeitsgericht Wuppertal hat den Inhaber eines Autoreparaturbetriebs zur Nachzahlung von mehr als 6.000,- € an einen von ihm besch&#228;ftigten KfZ-Mechatroniker verurteilt.</p>
<p>Nach bestandener Ausbildung wurde der Kl&#228;ger zu einer monatlichen <strong>Nettoverg&#252;tung von 800,- €</strong> bei einer w&#246;chentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden &#252;bernommen. Bei den Steuerdaten des Kl&#228;gers ergab sich hieraus eine Bruttoverg&#252;tung von 1.034,98 €. <strong>Dies entspricht 55% des Tariflohnes</strong>, den der Kl&#228;ger bei einer ordnungsgem&#228;&#223;en Eingruppierung in die Entgeltgruppe 3 des Manteltarifvertrages f&#252;r das Kraftfahrzeuggewerbe Nordrhein-Westfalens erhalten h&#228;tte (EG 3 = 1.765,- € bei einer 36,5-Stunden-Woche). Nach Auffassung der Kammer sei eine <strong>vereinbarte Verg&#252;tung sittenwidrig, wenn sie mehr als 1/3 unterhalb der orts&#252;blichen Verg&#252;tung</strong> liege. In Ermangelung anderer Anhaltspunkte, f&#252;r die der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig sei, k&#246;nne f&#252;r die Frage der Orts&#252;blichkeit auf die tarifliche Verg&#252;tung zur&#252;ckgegriffen werden.</p>
<p>Urteil vom 24.7.2008 &#8211; 7 Ca 1177/08, nicht rechtskr&#228;ftig</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>LAG Bremen: Ein Lohn der mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn liegt ist sittenwidrig</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht/lag-bremen-lohn-ein-drittel-unter-tariflohn-ist-sittenwidrig/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jun 2008 10:37:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Tariflohn]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landesarbeitsgericht Bremen &#8211; 1 Sa 29/08 &#8211; hat entschieden, dass ein Lohn von 5,00 Euro sittenwidrig ist. Das LAG gab einer ehemaligen Besch&#228;ftigten im Einzelhandel recht und verpflichtete den Arbeitgeber zur Zahlung des Tariflohnes. Eine Hartz IV Empf&#228;ngerin hatte als Auspackhilfe bei einem Einzelhandelsunternehmen im Raum Bremen gearbeitet. Sie hatte Waren auf das richtige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Bremen &#8211; 1 Sa 29/08 &#8211; hat entschieden, dass ein Lohn von 5,00 Euro sittenwidrig ist. Das LAG gab einer ehemaligen Besch&#228;ftigten im Einzelhandel recht und verpflichtete den Arbeitgeber zur Zahlung des Tariflohnes.</p>
<p><span id="more-229"></span><br />
Eine Hartz IV Empf&#228;ngerin hatte als Auspackhilfe bei einem Einzelhandelsunternehmen im Raum Bremen gearbeitet. Sie hatte Waren auf das richtige Haltbarkeitsdatum hin &#252;berpr&#252;ft und Waren ausgepackt und einger&#228;umt. Der vereinbarte Stundenlohn betrug 5,00 Euro und wurde im Rahmen eines 400-Euro-Jobs gezahlt. Der <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/tariflohn/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Tariflohn">Tariflohn</a> im Einzelhandel betr&#228;gt im Raum Bremen 9,70 Euro brutto.</p>
<p><strong>Nach dem Ausscheiden klagte die Lagerarbeiterin auf h&#246;heren Lohn.</strong><br />
Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass zum einen eine Sittenwidrigkeit erst bei einer Unterschreitung von mehr als 50 % gegeben sei und zum anderen der orts&#252;bliche Lohn deutlich geringer sei.<br />
Schon das Arbeitgericht Bremen-Bremerhaven hatte der Kl&#228;gerin Recht gegeben. Dem schloss sich nun auch das Landesarbeitsgericht an.</p>
<p>Nach Auffassung der Arbeitsgerichte ist ein vereinbarter Stundenlohn von 5 € f&#252;r Arbeitnehmer, die als Auspackhilfen in Superm&#228;rkten besch&#228;ftigt sind, sittenwidrig, da sie um mehr als ein Drittel unter der Verg&#252;tung des f&#252;r den Wirtschaftszweig einschl&#228;gigen, im Wirtschaftsgebiet &#252;blichen Tarifvertrages zur&#252;ckbleiben. Der Tariflohn sei der orts&#252;bliche Lohn. <strong>Der Arbeitgeber sei deshalb verpflichtet, der Arbeitnehmerin die tarifliche Verg&#252;tung nachzuzahlen.</strong></p>
<blockquote><p><strong>Tipp</strong>:<br />
Wenn Sie in einen Arbeitlohn erhalten der mehr als 1/3 unter dem orts&#252;blichen Tariflohn liegt sollten Sie pr&#252;fen ob sich eine Klage gegen den Arbeitgeber lohnt.</p></blockquote>
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