Ausbildungsvergütung im Krankenpflegebereich teilweise 35 % unter Tarif
Erstellt von RA-Felsmann am 21. Februar 2008
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden - 9 AZR 1091/06, dass wenn eine Ausbildungsvergütung die tariflich vorgeschriebene Vergütung um mehr als 20 % unterschreitet, dies nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
Tags: - Tarifrecht, Arbeitsrecht, Ausbildungsvergütung, Lohnwucher, Sittenwidirgkeit, Tariflohn, Tarifvertrag, übliche VergütungAbgelegt unter - Tarifrecht, Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



