Keine Begrenzung der Unterkunftskosten bei Umzug in ein anderes Bundesland im Hartz IV Bezug
Erstellt von RA-Felsmann am 1. Juni 2010
Das Bundessozilagericht – B 4 AS 60/09 R – hat entschieden, dass es keine Begrenzung der Unterkunftskosten beim Umzug in ein anderes Bundesland gibt. Es führt aus, dass der Vergleichsmaßstab lediglich der “kommunale Bereich” sei. Das Bundessozialgericht hat auch das Grundrecht auf Freizügigkeit zur Begründung mit herangezogen.
Das läßt auch für Umzüge die innerhalb eines Bundeslandes stattgefunden haben bzw. geplant sind hoffen.
Tags: - Kosten der Unterkunft, Hartz IV, Miete, SGB II, Sozialrecht, Umzug, Umzugskosten, UnterkunftskostenAbgelegt unter - Kosten der Unterkunft, Sozialrecht | Keine Kommentare »



