BGH – Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung
Erstellt von RA-Felsmann am 7. Mai 2008
Der BGH hat entschieden, dass eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierungsmaßnahme nicht deshalb unwirksam ist, weil die Maßnahme dem Mieter nicht drei Monate vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt wurde.
Leitsatz:
Tags: Mieterhöhung, Mietrecht, ModernisierungsmitteilungEiner Mieterhöhung wegen Modernisierung steht nicht entgegen, dass der Vermieter den Beginn der Modernisierungsarbeiten weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat.
Abgelegt unter Mietrecht | Keine Kommentare »



