Erstellt von RA-Felsmann am 20. Dezember 2009
Das Bundessozialgericht – B 4 AS 50/09 R – hat entschieden, dass die Methode mit der die ARGE Flensburg die Mietobergrenze bestimmt nicht den vom Bundessozialgericht aufgestellten Schlüssigkeitskriterien entspricht. Es fehlt bereits an der abstrakt angemessenen Referenzmiete. Ohne diese kann im Kostensenkungsverfahren nicht entschieden werden ob der Kläger verpflichtet war seine Unterkunftskosten zu senken. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 17. Dezember 2009
Das Bundessozialgericht – B 4 AS 19/09 R – hat in einem Fall gegen das Jobcenter Wilhelmshaven entschieden. Der Hartz IV Empfänger hatte direkt vor dem Bezug eine Wohnung angemietet die nicht innerhalb der vom Jobcenter festgelegten Mietobergrenze liegt. Das Jobcenter hat daraufhin von Anfang an die Miete nicht in voller Höhe übernommen. Diesem Vorgehen hat das Bundessozialgericht nun eine Absage erteilt.
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Erstellt von RA-Felsmann am 20. Juni 2009
Nachdem die Bezieher von Arbeitslosengeld II reihenweise vor dem Sozialgericht höhere Mietobergrenzen durchgesetzt haben lenkt das Jobcenter Kiel nun nach einem Ratsbeschluss ein.
Derzeit werden folgende einheitliche Mietobergrenzen anerkannt (bis zu einer Entscheidung des Landessozialgerichts): Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 29. März 2009
Das Jobcenter in Kiel hat über Jahre die falschen Mietobergrenzen berechnet. So wurden z.B. für einen Ein-Personen-Haushalt der in in einer Wohnung die ein älteres Baujahr als 1976 hat lediglich 273,00 Euro gewährt. Wenn Sie in Kiel im Arbeitslossengeld II Bezug sind und von der ARGE nicht die volle Miete übernommen wurde sollten Sie Ihre Bescheide für die Vergangenheit überprüfen lassen.
Lassen Sie sich aber vorher beraten. Für Empfänger von ALG II wird die Beratung bei einem Anwalt durch Beratungshilfe gedeckt. Das heißt die Beratung ist – wenn man sich vorher beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein geholt hat kostenfrei.
Machen Sie jetzt einen Termin. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 20. Februar 2009
Das Sozialgericht Düsseldorf – S 35 AS 59/07 – hat durch Gerichtsbescheid entschieden, dass eine negative Schufa-Auskunft einem Hilfebedürftigem im Einzelfall die Anmietung einer neuen Wohnung soweit erschwert, dass von der Behörde weiterhin die tatsächlichen Mietkosten zu übernehmen waren. Bei intensiven Bemühungen des Hilfebedürftigen um preiswerteren Wohnraum sei es damit Sache des Leistungsträgers, konkrete Unterkunftsalternativen für die Zeit nach einer Kostensenkungsaufforderung zu benennen. Zum vollständigen Artikel »
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Erstellt von RA-Felsmann am 5. Januar 2009
Das Sozialgericht Frankfurt – 48 AS 123/06 ER – hat entschieden, dass einem Hartz 4 Empfänger der von der ARGE falsch beraten wurde – Maklerkosten seien bei der Wohnungssuche nicht zu erstatten – zumindest vorläufig weiter die nicht angemessenen Kosten der Unterkunft zu zahlen.
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