Nach einem Beschluss des Sozialgerichts Schleswig – S 4 AS 244 07 ER sind große Teile der von der ARGE Kiel verschickten Kostensenkungsaufforderungen wegen Überschreitung der Mietobergrenze zu unbestimmt. Die Kammer des Sozialgerichts ist der Auffassung, dass eine Differenzierung der[...]
Wie die Kieler Nachrichten in der Ausgabe vom 06.02.2008 berichten ist bei den Kosten der Unterkunft in Kiel ein Kompromiss in Sicht.
Der 7. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen hat am 24. April 2007 über die Höhe des konkreten Betrags der „angemessenen Kosten für die Unterkunft“ für alleinstehende Arbeitslosengeld-II-Bezieher in der Landeshauptstadt Hannover entschieden (Urteil vom 24. April 2007 – L 7 AS[...]
Das Wohnen gehört zum elementaren Lebensbedarf. Wird es durch Nichtgewährung zustehender Sozialleistungen gefährdet, ist Eilrechtsschutz bis zum Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums zu gewähren. Das hat das Sozialgericht Schleswig – 02.02.07, S 4 AS 1128/06 ER – entschieden.