Jobcenter muss Kosten einer Räumungsklage tragen wenn es Leistungen zu Unrecht verweigert hat
Ein Jobcenter hat dann die Kosten einer Räumungsklage zu tragen, wenn es einem Leistungsberechtigten zu Unrecht die Leistungen versagt, dadurch Mietrückstände entstehen und der Vermieter in der Folge Räumungsklage erhebt.