BAG: Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern
Erstellt von RA-Felsmann am 22. Januar 2008
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Kündbarkeit von leistungsschwachen Arbeitnehmern fortgeführt – 2 AZR 536/06. Eine Arbeitnehmerin die bei einem Versandhandel beschäftigt war hatte drei mal so viele Fehler bei der Zusammenstellung der Kundenpakete gemacht wie Ihre Kollegen. Das BAG hatte zur Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern (“Low Performer”) bereits eine ähnliche Entscheidung getroffen – 2 AZR 667/02. Auch hier war die Grenze bei einem Drittel schlechterer Leistung gesetzt worden.
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