Das Landesarbeitsgericht Thüringen – 5 Sa 403/2000 – hat entschieden, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nicht selbst durch Eingriffe in deren Persönlichkeits- oder Freiheitssphäre zu verletzen, diese vor Belästigungen durch Mitarbeiter oder[...]