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ArbG Frankfurt: Mobbing und tarifvertragliche Ausschlussfrist

Erstellt von RA-Felsmann am 21. August 2008

Das Arbeitsgericht Frankfurt – 7 Ca 5101/06 – hatte in einem Fall zu entscheiden bei dem es um zum Teil bis zum Jahr 1998 zurückreichende Mobbinghandlungen ging. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber die Geltung eines Tarifvertrages vereinbart in dem eine festgeschrieben ist diese auch für Ansprüche aus greift.

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