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BGH – Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz verspäteter Modernisierungsmitteilung

Erstellt von RA-Felsmann am 7. Mai 2008

Der BGH hat entschieden, dass eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierungsmaßnahme nicht deshalb unwirksam ist, weil die Maßnahme dem Mieter nicht drei Monate vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt wurde.

Leitsatz:

Einer Mieterhöhung wegen Modernisierung steht nicht entgegen, dass der Vermieter den Beginn der Modernisierungsarbeiten weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat.

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