SG Freiburg: Mietkosten sind im SGB II auch für möblierte Wohnung voll zu übernehmen
Erstellt von RA-Felsmann am 24. November 2008
Das Sozialgericht Freiburg - S 2 AS 5218/07 - hat entschieden, dass bei Empfängern von Grundsicherungsleistungen die Mietkosten auch dann voll zu übernehmen sind, wenn der Arbeitslosengeld II Empfänger eine möblierte Wohnung anmietet oder angemietet hat.
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