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BGH: Yachtkaskoversicherungen und Anscheinsbeweis

Erstellt von RA-Felsmann am 3. Mai 2008

Der Bundesgerichtshof hat entschieden – II ZR 293/99, dass bei der Prüfung, ob ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der die Grundsätze des Anscheinsbeweises eingreifen läßt, sämtliche bekannten Umstände eines Falles in die Bewertung einzubeziehen sind . (…) Zum vollständigen Artikel »

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