Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

LAG Hessen: Mutterschutzlohn und Beschäftigungsverbot

Erstellt von RA-Felsmann am 23. August 2008

Das Hessische Landesarbeitsgerichts – 17 Sa 1855/07 – hat entschieden, dass kein Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht, wenn die schwangere Arbeitnehmerin ohne Gefährdung an dem ihr zugewiesenen Ersatzarbeitsplatz arbeiten könnte, der Arzt ihr wegen der Schwangerschaft allerdings die Fahrt zum und vom Arbeitsplatz verboten hat.

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ArbG Berlin: Arbeitgeber muss Betriebsrat nicht über Schwangerschaften unterrichten

Erstellt von RA-Felsmann am 12. August 2008

Das Arbeitsgericht Berlin hat beschlossen – 76 BV 13504/07 – dass ein Arbeitgeber den nicht über die Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen unterrichten muss wenn die Arbeitnehmerin dies ausdrücklich ablehnt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein konkreter Anlass besteht. Ein solcher Anlass kann die konkrete Befürchtung sein, dass die Mutterschutzvorschriften nicht eingehalten werden.

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ArbG Hamburg: Keine Kündigung einer Schwangeren ohne Begründung

Erstellt von RA-Felsmann am 30. Mai 2008

Das Arbeitsgericht Hamburg – 21 Ca 377/07 – hatte sich mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu beschäftigen, bei dem der Arbeitgeber ohne erkennbaren Grund gekündigt hatte. Zudem hatte der Arbeitgeber die Schwangere Arbeitnehmerin ohne behördliche Zustimmung gekündigt. Das Arbeitsgericht Hamburg gab der Kündigungsschutzklage statt.

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BAG: Rechtsprechungsänderung – Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit

Erstellt von RA-Felsmann am 22. Mai 2008

Das Bundesarbeitsgericht – 9 AZR 219/07 – hat seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden vor dem Beginn der nicht oder nicht vollständig erhalten hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren muss. Der Urlaub ist abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet oder es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt wird.

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