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Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

BGH: Abrechnung von Nebenkosten nach dem Abflussprinzip zulässig

Erstellt von RA-Felsmann am 21. Februar 2008

Der Bundesgerichtshof hat entscheiden – VIII ZR 49/07, dass ein Vermieter in der Wahl der Abrechnungsmethode bei den Nebenkostenabrechnung einen weiten Spielraum hat. Er kann jedenfalls die Abrechnung nach dem sogenannten vornehmen.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er statt dessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird. Zum vollständigen Artikel »

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BGH – Mietminderung auf Bruttomiete zulässig

Erstellt von RA-Felsmann am 11. Januar 2008

Zur Miete, die gemindert werden kann, gehören also die so genannte Grundmiete und die Zahlungen für die kalten sowie für die . Dabei ist es ohne Bedeutung, ob Heiz- und als Pauschale oder als Vorauszahlungen geleistet werden. In der Vergangenheit vertraten die Amts- und Landgerichte verschiedene Auffassungen, ob eine von der Grundmiete, der Warmmiete oder von der Grundmiete zzgl. der “kalten” zu berechnen sei. Dieser Verwirrung hat der Bundesgerichtshof jetzt ein Ende bereitet. Die Karlsruher Richter führten an, dass nach dem Wortlaut des Paragraphen 536 BGB der Mieter von der Pflicht zur Zahlung der Miete völlig befreit sei, solange in Folge eines Mangels die vertragsgemässe Nutzung nicht möglich sei. Dies schliesse auch die ein. Schlussfolgernd ist auch bei einer teilweisen Mietminderung die Bruttomiete inkl. aller die Grundlage der Mietminderungsberechnung. Zum vollständigen Artikel »

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