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SG Frankfurt: Verpflichtung der ARGE zur Erstattung der Nebenkostennachzahlung

Erstellt von RA-Felsmann am 8. Oktober 2008

Das Sozialgericht Frankfurt a.M. – S 26 AS 1333/07 – hat entschieden, dass eine -Behörde () dazu verpflichtet ist, die angemessene Nebenkostennachzahlungsforderung des Vermieters auch dann zu tragen, wenn der II-Bezieher diese Rechnung bereits selbst bezahlt hat, bevor er sie der Behörde zur Erstattung einreicht.

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