Rechtsanwalt in Kiel

Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel – Arbeitsrecht – Sozialrecht – Strafrecht

Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten

Erstellt von RA-Felsmann am 16. Februar 2009

Das Arbeitsgericht Mainz (4 Ca 1795/08) hat entschieden, dass umfangreiche Nebentätigkeiten unter Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Vorschriften nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz vom 19.01.2009 die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen können.
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Verhaltensbedingte Kündigung des wegen Zuhälterei strafrechtlich verurteilten Mitarbeiters durch Kommune ist wirksam

Erstellt von RA-Felsmann am 13. Februar 2009

Das Landesarbeitsgericht Hamm – 17 Sa 1567/08 – hat entschieden, dass ein Mitarbeiter einer Kommune der vom Landgericht wegen gemeinschaftlicher Zuhälterei und wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist außerordentlich gekündigt werden kann. Zum vollständigen Artikel »

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