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LAG Rheinland-Pfalz: Kein Entschädigungsanspruch wegen diskriminierender Nichteinstellung

Erstellt von RA-Felsmann am 29. März 2008

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – 6 Sa 522/07, hat entschieden, dass kein Entschädigungsansruch nach dem besteht, wenn der Bewerber zum einen nciht so geeignet ist wie die eingestellte Bewerberin und zum anderen seine nicht ernsthaft ist.

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