LAG Rheinland-Pfalz: Kein Entschädigungsanspruch wegen diskriminierender Nichteinstellung
Erstellt von RA-Felsmann am 29. März 2008
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz – 6 Sa 522/07, hat entschieden, dass kein Entschädigungsansruch nach dem AGG besteht, wenn der Bewerber zum einen nciht so geeignet ist wie die eingestellte Bewerberin und zum anderen seine Bewerbung nicht ernsthaft ist.
Tags: AGG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsrecht, Bewerbung, Diskriminierung, Entschädigungsanspruch, Ernsthaftigkeit, Gleichbehandlung, NichteinstellungAbgelegt unter Arbeitsrecht | Keine Kommentare »



