LAG Rheinland-Pfalz: Nichtigkeit einer Kündigung per Telefax
Erstellt von RA-Felsmann am 23. Juni 2008
Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz hat am 31.01.2008 – 9 Sa 416/07 entschieden, dass eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die nur per Telefax ausgesprochen wurde unwirksam ist.
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