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OLG Bremen: Pflichtverteidiger in OWI-Hauptverhandlung

Erstellt von RA-Felsmann am 8. Februar 2010

Das Oberlandesgericht Bremen – Ss BS 15/09 – hat eine Entscheidung zur Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung getroffen, wenn die Frage der Verwertbarkeit einer unter Verstoß gegen § 81a Abs. 2 StPO entnommenen Blutprobe in einer OWi-Hauptverhandlung zu klären ist.

Das OLG geht davon aus, dass wenn über das Ergebnis der Verwertbarkeit eines Blutalkoholgutachtens gestritten wird ein beizuordnen ist da es sich um einen schwierigen Sachverhalt handelt. Zum vollständigen Artikel »

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