LSG Hessen: Behindertes Kind bekommt elastische Spezialbandage
Erstellt von RA-Felsmann am 20. August 2008
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden- L 8 KR 69/07, dass zum ausgleich von Behinderungen durch die gesetzlichen Krankenkassen Hilfsmittel zu gewähren sind. Dies allein ist nichts neues. Nach der Auffassung des LSG gehören auch sogenannte Soft-Orthesen zu den Hilfsmitteln die übernommen werden müssen. Soft-Orthesen gewähren dem Behinderten mehr Bewegungsfreiheit und sind zudem noch leichter anzuziehen.
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