<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rechtsanwalt in Kiel &#187; Ortungsgerät</title>
	<atom:link href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/ortungsgerat/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.anwalt-kiel.com</link>
	<description>Rechtsanwalt Felsmann Anwalt in Kiel - Arbeitsrecht - Sozialrecht - Strafrecht</description>
	<lastBuildDate>Sat, 28 Jan 2012 08:03:55 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Kurioses aus SH: Peilsender als Fundst&#252;ck oder GPS-Ortungsger&#228;t verzweifelt gesucht</title>
		<link>http://www.anwalt-kiel.com/zu-anderen-themen/kurioses-aus-sh-peilsender-als-fundstueck-gps-ortungsgeraet-verzweifelt-gesucht/</link>
		<comments>http://www.anwalt-kiel.com/zu-anderen-themen/kurioses-aus-sh-peilsender-als-fundstueck-gps-ortungsgeraet-verzweifelt-gesucht/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 08:17:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA-Felsmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zu anderen Themen]]></category>
		<category><![CDATA[Observiert]]></category>
		<category><![CDATA[Ortungsgerät]]></category>
		<category><![CDATA[Peilsender]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-kiel.com/zu-anderen-themen/kurioses-aus-sh-peilsender-als-fundstueck-gps-ortungsgeraet-verzweifelt-gesucht/</guid>
		<description><![CDATA[Das Kieler Innenministerium verklagt Observierten auf Herausgabe oder Schadensersatz eines zuf&#228;llig gefundenen GPS-Senders, dessen Einsatz durch die Fahnder mehrere Monate geleugnet hatten. Das Verfahren ist vor dem Amtsgericht Bad Oldesloe anh&#228;ngig. Dar&#252;ber berichtet die TAZ-Nord in der Ausgabe vom 22.04.2008. Die TAZ berichtet: &#8220;Es gibt Dinge, die will niemand haben. So geschehen in Bad Oldesloe, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Kieler Innenministerium verklagt Observierten auf Herausgabe oder <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/schadensersatz/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Schadensersatz">Schadensersatz</a> eines zuf&#228;llig gefundenen GPS-Senders, dessen Einsatz durch die Fahnder mehrere Monate geleugnet hatten. Das Verfahren ist vor dem Amtsgericht Bad Oldesloe anh&#228;ngig.</p>
<p><span id="more-195"></span></p>
<p>Dar&#252;ber berichtet die <a href="http://www.taz.de/regional/nord/nord-aktuell/artikel/?dig=2008%2F04%2F22%2Fa0009&amp;src=UA&amp;cHash=bcebcaa2b1" target="_blank">TAZ-Nord in der Ausgabe vom 22.04.2008</a>.</p>
<p>Die TAZ berichtet:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es gibt Dinge, die will niemand haben. So geschehen in Bad Oldesloe, wo Daniel Schenk* ein technisches Ger&#228;t an seinem Auto entdeckte. Es diente seiner Ortung. Schenk demontierte den <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/peilsender/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Peilsender">Peilsender</a> und &#252;bergab ihn der taz nord-Redaktion in Hamburg. Die taz recherchierte nach dem Besitzer, doch niemand wollte etwas mit dem <a href="http://www.anwalt-kiel.com/tag/peilsender/" class="st_tag internal_tag" rel="tag" title="Posts tagged with Peilsender">Peilsender</a> zu tun haben.</p>
<p>Ein Jahr sp&#228;ter klagt das Kieler Innenministerium nun gegen Daniel Schwenk auf Herausgabe des Ortungsger&#228;tes oder ersatzweise 2.500 Euro Schadensersatz. Und ein Zivilrichter vom Amtsgericht Bad Oldesloe muss im Mai &#252;ber diese bundesweite Staatsschutzaff&#228;re richten &#8211; und entscheiden, ob nicht das gesamte Vorgehen rechtswidrig war.</p>
<p>Der Antifa-Aktivist Schenk hatte im Fr&#252;hjahr 2007 mit anderen das Interesse von Generalbundesanw&#228;ltin Monika Harms geweckt. Diese hatte die Ermittlungen wegen Sachbesch&#228;digungen an Bundeswehrfahrzeugen und bei R&#252;stungsfirmen in Schleswig-Holstein an sich gezogen. Vorwurf: &#8220;Bildung einer terroristischen Vereinigung&#8221; &#8211; Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB). Der einzige Ermittlungsansatz war, dass die Tatverd&#228;chtigen bei der letzten der ihnen zur Last gelegten Taten per Handy telefoniert hatten und sich ansonsten im Rahmen ihrer Antifa-Aktivit&#228;ten &#8220;konspirativ&#8221; verhielten.</p>
<p>Obwohl es sich um einfache Brandstiftungen handelte, konnte die Bundesanwaltschaft mit der 129a-Allzweckwaffe das gesamte Repertoire nachrichtendienstlicher Mittel beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof durchsetzen. So wurde nicht nur an Schenks Auto ein GPS-Peilsender (&#8220;Global Positioning System&#8221;) angebracht, sondern im Auto und in der Wohnung Wanzen installiert. Schenk entdeckte den GPS-Sender an seinem Opel Astra, den er zwei Wochen zuvor gekauft hatte, nur zuf&#228;llig. Der Sender und eine Batterie waren unter der hinteren Sto&#223;stange mit Magneten angebracht worden.</p>
<p>Schenk informierte seine Hamburger Anw&#228;ltin Britta Eder, die alle in Frage kommenden Institutionen anschrieb. Die &#246;rtliche Bezirkspolizei L&#252;beck, das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein in Kiel, den Verfassungsschutz und das Innenministerium sowie den Datenschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein. Auch die Hamburger Polizei und der Hanseatische Verfassungsschutz bekamen Post, ebenso wie das Bundeskriminalamt in Wiesbaden und das Bundesamt f&#252;r Verfassungsschutz in K&#246;ln. Niemand wollte etwas von der Existenz des Peilsenders wissen, alle beteuerten nach einigen Wochen, dass von Schenk keine aktuellen personenbezogenen Daten gespeichert worden seien.&#8221;</p></blockquote>
<p>Da stellt sich doch die Frage wie man sich in einem solchen Fall korrekt verhalten soll.</p>
<p>Die TAZ schreibt weiter:</p>
<blockquote><p>&#8220;Inzwischen musste die Bundesanwaltschaft das Verfahren an die f&#252;r Staatsschutzsachen in Schleswig Holstein zust&#228;ndige Staatsanwaltschaft Flensburg abgeben, da nach den Beschl&#252;ssen des Bundesgerichtshofes die Bundesanwaltschaft gar nicht zust&#228;ndig gewesen war. Denn nach Auffassung des Gerichts k&#246;nnten einfache Sachbesch&#228;digungen und Brandstiftungen auf leere Geb&#228;ude die Staats- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik nicht ersch&#252;ttern. Sie fallen daher nicht unter den Paragrafen 129a StGB und damit auch nicht in die Zust&#228;ndigkeit der Generalbundesanw&#228;ltin. Es k&#246;nnte also sein, dass der gro&#223;e Lauschangriff und der Peilsendereinsatz rechtswidrig waren. Der Staatsschutzsenat des Landgerichts Flensburg wird dar&#252;ber entscheiden.</p>
<p>Bereits im vorigen September hatte sich das schleswig-holsteinische Landeskriminalamt (LKA) in Kiel &#252;berraschend erstmals als Eigent&#252;mer zu erkennen gegeben. Das LKA forderte die Herausgabe von &#8220;&#220;berwachungstechnik des Landeskriminalamtes Schleswig Holstein&#8221;. Schenk habe sich das &#8220;GPS Ortungsger&#228;t Nr. 20&#8243; im M&#228;rz 2007 &#8220;b&#246;sgl&#228;ubig&#8221; angeeignet.</p>
<p>&#8220;Der Beklagte behandelt den Peilsender wie eine Fundsache&#8221;, emp&#246;rt sich das Kieler LKA. Der Sender sei jedoch &#8220;nicht verloren gegangen&#8221;, sondern sei &#8220;unter der Sto&#223;stange des Wagens der Beklagten versteckt&#8221; worden. Schenk habe erkennen m&#252;ssen, dass das Ger&#228;t &#8220;nicht Bestandteil&#8221; seines neu erworbenen Autos war. Erst durch den Ausbau in &#8220;verbotener Eigenmacht&#8221; sei dem LKA der Peilsender aus dem Besitz &#8220;entzogen&#8221; worden.</p>
<p>Schenks Kieler Anwalt Axel Hoffmann bestreitet in seiner Klageerwiderung an das Amtsgericht Bad Oldesloe, dass es sich bei dem eingeforderten &#8220;GPS Ortungsger&#228;t 20&#8243; zwangsl&#228;ufig um das Ger&#228;t handeln m&#252;sse, das Schenk damals ausgebaut hat. Selbst wenn Schenk das Ger&#228;t wiederbeschaffen und dem LKA &#252;bergeben k&#246;nnte, sei nicht gesagt, &#8220;dass nicht wenig sp&#228;ter das Bundeskriminalamt oder oder das LKA Hamburg ebenfalls Anspr&#252;che anmeldet oder dass das LKA Schleswig Holstein nur vorgeschoben wird, um eine rechtswidrige Ma&#223;nahme des Verfassungsschutzes zu kaschieren&#8221;.</p>
<p>Niemand, in dessen Pers&#246;nlichkeitsrechte rechtswidrig eingegriffen wurde, m&#252;sse mehr tun, als bei allen staatlichen Stellen anfragen, ob sie Urheber der Verletzungen seien. &#8220;Wird dies bestritten, kann keine Verpflichtung bestehen, Wanzen, Ortungsger&#228;te oder &#196;hnliches auch noch aufzubewahren.&#8221;</p>
<p>*Namen ge&#228;ndert&#8221;</p></blockquote>
<p>Vielleicht sollte man doch mal pr&#252;fen, ob es nicht eher ein Recht des Ausgesp&#228;hten auf Einsichtnahme in die Akten gibt &#8230;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.anwalt-kiel.com/zu-anderen-themen/kurioses-aus-sh-peilsender-als-fundstueck-gps-ortungsgeraet-verzweifelt-gesucht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

