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Kein pauschaler Abzug von Kosten der Haushaltsenergie im SGB II

Erstellt von RA-Felsmann am 8. April 2010

Das Landessozialgericht Hamburg – L 5 AS 9/07 – hat entschieden, dass die Kosten der Haushaltsenergie dann zu den Kosten der Unterkunft eines Hartz 4 Empfängers gehören, wenn im Mietvertrag eine Vereinbarung über eine pauschale Begleichung der Kosten der Haushaltsenergie vorhanden ist und die Wohnung ohne diese Regelung nicht anmietbar war und die Kosten angemessen sind.

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