LAG SH: Bedrohung und Beleidigung gegenüber Kollegen kann zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen
Erstellt von RA-Felsmann am 27. Januar 2010
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 21.10.2009 – Aktenzeichen 3 Sa 224/09 – entschieden, dass wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, den Betriebsfrieden stört und eine fristlose Kündigung riskiert. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits einmal vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, aber gleichwohl nicht abgestellt wurde. Zum vollständigen Artikel »
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